Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Linke verweist auf die Vorlage.

 

Herr Gude informiert, dass die Thematik vorab interfraktionell besprochen worden sei. Die Gespräche seien konstruktiv geführt worden. Das Thema bereite allen Beteiligten große Sorgen und Kopfzerbrechen. Für das vollständige Erfüllen der erforderlichen Aufgaben, die dieses Thema hervorrufe, werden Rahmenbedingungen benötigt. Daher möchte er im Namen aller Fraktionen den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag wie folgt erweitern:

 

„Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i. S. d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

-      Annetteschule

-      Michaelschule

-      Südeschschule

-      Marienschule Hauenhorst

-      Gertrudenschule

 

  1. Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste ist.

 

  1. Die im Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

 

Anschließend erläutert Herr Gude, dass den Mitgliedern des Schulausschusses bekannt sei, dass die Mittel in Höhe von 122.000,00 € nicht ausreichen werden. Daher möchte der Schulausschuss diese Mittel garantiert wissen. Wie mit Mehrkosten umzugehen sei, müsse noch besprochen werden. Den Schulen, die diese Aufgabe übernehmen, ist die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit dem Schulträger das Anforderungsprofil zu erarbeiten. Um das schwierige und wichtige Thema „Inklusion“ in der Stadt Rheine umsetzen zu können, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Dieses Ziel möchte der Schulausschuss mit dem gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag unterstreichen.

 

Herr Ortel berichtet, dass die gegebenen Hinweise hilfreich seien und in die richtige Richtung führen. Das Abstimmungsverfahren sehe er als offen und fair an. In einem Punkt möchte er jedoch zunächst nicht folgen. Er halte es für nicht angemessen, im Schulausschuss nicht über das Konnexitätsprinzip  zu sprechen. Die Aussagen der Bezirksregierung Münster und des Schulamtes des Kreises Steinfurt, dass die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernen nicht mit sächlichen Mehrbedarfen verbunden sei und dass in jedem Fall pädagogische Lösungen möglich seien, eine Unverschämtheit und ein Schlag in das Gesicht derjenigen sei, die vor Ort die Arbeit leisten müssen. Im Klartext bedeuten die Aussagen der Bezirksregierung Münster und des Schulamtes für den Kreis Steinfurt: „Stellt Euch nicht so an. Ihr werdet da schon eine Lösung finden“.

Herr Ortel führt weiter aus, dass ein Betrag in Höhe von 122.000,00 € unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die die betroffenen Schulen abgegeben haben, lächerlich gering sei. Die von den betroffenen Schulen aufgestellten Forderungen seien nicht alle ungerechtfertigt. Er gehe davon aus, dass die Aufstellung der Prioritätenliste einen wesentlich höheren Betrag ergeben werde. Somit stelle sich die Frage, wie mit dem Ergebnis dann umzugehen sei. Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag könne zumindest nur unter dem Vorbehalt, dass es sich um keinen endgültigen Beschluss handele und eine Freigabe von Mitteln, die oberhalb von 122.000,00 € liegen, nicht erteilt werde, erfolgen. Bei jeder passenden Gelegenheit könne nicht das Klagelied der permanenten Verletzung des Konnexitätsprinzips geheult und die Aussage getätigt werden: „Augen zu und durch, da es verlangt werde.“

 

Herr Gude berichtet, dass es ihm nicht darum gehe, dass Konnexitätsprinzip zu bewerten. Es sei unverantwortlich, dass Forderungen auf die Kommunen zukommen, die nicht geleistet werden können.

 

Herr Mollen informiert, dass seine Fraktion dankbar sei, dass eine gemeinsame Lösung gefunden worden sei. Die Stellungnahmen der betroffenen Schulen seien eindeutig. Gegen die Einrichtung als Standort des Gemeinsamen Lernens an ihrer Schule habe sich die Michaelschule ausgesprochen. Die anderen genannten Schulen haben nur unter dem Vorbehalt, dass personelle und räumliche Erweiterungen gewährleistet seien, zugestimmt. Zu diesem Thema fehle es an Planungen, Regelungen und Standards, so dass es zurzeit im baulichen, sachlichen und personellen Bereich nur Flickwerk gebe. Mit der Schulaufsicht, die die Verantwortung und Zuständigkeit für den personellen Bereich habe, seien Gespräche zu führen. Weiterhin möchte er darauf hinweisen, dass das Schuljahr 2015/16 in sechs Monaten beginne. Dieses bedeute, dass zurzeit lediglich Löcher gestopft werden. Daher fordere er, dass möglichst zeitnah Konzepte entwickelt und Standards definiert werden. Auch sei eine Bestandsaufnahme der sächlichen und räumlichen Möglichkeiten in den Schulen vorzunehmen. Anschließend sei ein Abgleich mit den Mindeststandards, die zu definieren seien, durchzuführen. Erst dann könne festgestellt werden, welche Notwendigkeiten und Kosten auf die Stadt Rheine zukommen werden. Im August 2015 werden die ersten Kinder, die einen Anspruch auf eine vernünftige Beschulung und Betreuung haben, die genannten Schulen besuchen. Auch müsse er feststellen, dass die Schulaufsichtsbehörden Einiges nicht erledigt haben bzw. erledigen konnten. Die Anzahl der Kinder, die im Bereich gemeinsames Lernen in die jeweiligen Schulstandorte aufgenommen werden, sei zurzeit noch nicht bekannt. Auch seien die AO-SF-Verfahren im weitesten Sinne noch gar nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen. Somit stoße man auf eine Situation, die unbefriedigend und abzustellen sei. Notfalls sei auf § 20 SchulG hinzuweisen. Diese Vorschrift regele, dass Einvernehmen zwischen Schulträger und Schulaufsichtsbehörde herzustellen sei. Gegebenenfalls seien zu dieser Thematik nochmals Gespräche zu führen.

 

Frau Stockel erläutert, dass es den Förderschwerpunkt ESE (Emotionale und soziale Entwicklung) am Standort der Peter-Pan-Schule ab dem Schuljahr 2015/16 nicht mehr geben werde. Betroffene Kinder haben dann die Möglichkeit, die Förderschule in Borghost oder eine GL-Schule zu besuchen. Daher möchte sie wissen, ob die Zahl der Kinder, die als Quereinsteiger in die Klassen 2, 3 und 4 der GL-Schulen wechseln, sowie die Anzahl der Kinder, die einem der drei Förderschwerpunkte unterliegen und in den Eingangsklassen erwartet werden, bekannt seien. Sollte es keine Zahlen bzw. Prognosen geben, bitte sie die Verwaltung, diese Zahlen bei der Schulaufsicht zu erfragen.

 

Herr Linke antwortet, dass die Verwaltung die Fragestellungen an die Schulaufsicht weiterleiten werde. Bei der Bezirksregierung Münster sowie bei der Schulaufsicht für den Kreis Steinfurt habe er mehrfach darauf hingewiesen, dass das Thema „Inklusion“ deutlich zeige, dass das Schulgesetz seine Grenzen habe und eine enge, nicht nur an reinen Zuständigkeiten orientierte Zusammenarbeit erforderlich sei. Das ganze System sei für die Stadt Rheine als Schulträger nicht befriedigend. Dieses mache die Vorlage auch deutlich.

 

Frau Stockel vertritt die Auffassung, dass es nach der Erstellung einer Prioritätenliste oberhalb der genannten 122.000,00 € eine Finanzierungslücke gebe. Daher bitte sie die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Fachbereich Soziales und der Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung, des Arbeitskreises Barrierefreiheit sowie des Sozialausschusses die Möglichkeit zu prüfen, ob die Mittel für das barrierefreie Bauen, welche im Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 90.000,00 € zur Verfügung stehen sollen, auch für Umbaumaßnahmen an Schulen im Rahmen der Umsetzung der Inklusion eingesetzt werden können. In diesem Zusammenhang bitte sie die CDU-Fraktion, die Mittel für das barrierefreie Bauen i. H. v. 102.000,00 € nicht auf 90.000,00 € zu reduzieren. Ihre Bitte begründet sie damit, dass viele Maßnahmen noch nicht abgearbeitet seien.

 

Herr Wilp verdeutlicht, dass mit dem Auslaufen des Förderschwerpunktes ESE (Emotionale und soziale Entwicklung) an der Peter-Pan-Schule ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und Allgemeiner Schule lediglich formal bestehe. Bei einer Entscheidung für den Besuch einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ESE müssen die Kinder zukünftig mindestes 30 km (Standort der nächsten Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ESE) zurücklegen. Er führt weiter aus, dass über den von Frau Stockel unterbreiteten Vorschlag, die Mittel für das barrierefreie Bauen nicht zu kürzen, noch diskutiert werden könne. Anschließend weist Herr Wilp darauf hin, dass er unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur und der Zentralität eine Schule des Gemeinsamen Lernens für den Südraum in Mesum und nicht in Hauenhorst sehe. Ihm sei jedoch bekannt, dass die Standortfrage von der Schulaufsicht entschieden werde.

 

Herr Ortel möchte wissen, ob es zeitliche Szenarien gebe, in denen die Ergänzungen angegangen bzw. abgearbeitet werden. Die Schulaufsicht beabsichtige, die Standorte des Gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2015/2016 zu errichten. Er führt weiter aus, dass bis zur Ratssitzung am 10. Februar 2015 mindestens Indizien für das heute Vorgetragene vorliegen müssen. Abschließend stellt Herr Ortel die Frage, ob damit zu rechnen sei, dass entsprechende Bemühungen im Zusammenspiel Politik, Verwaltung und den betroffenen Schulen vor der Ratssitzung am 10. Februar 2015 auf den Weg kommen, so dass zumindest Richtungen zu erkennen seien.

 

Herr Linke antwortet, dass das Erstellen einer Prioritätenliste bis zur nächsten Ratssitzung illusorisch und nicht realisierbar sei.

 

Herr Mollen berichtet, dass seine Fraktion dem erweiterten Beschlussvorschlag zustimmen werde. Zu dem Thema „Inklusion“ bestehe bei den Eltern ein großer Informationsbedarf. Daher rege er an, eine Veranstaltung für interessierte Eltern durchzuführen. An dieser Veranstaltung solle neben dem Schulträger auch die Schulaufsichtsbehörde teilnehmen. Schließlich sei die Stadt Rheine in der misslichen Lage, ausschließlich für den Schulträger sprechen zu können. Zu Fragen, die Personal und pädagogische Konzepte betreffen, kann lediglich die Schulaufsichtsbehörde Antworten geben. Somit ist es seiner Ansicht wichtig, dass alle Beteiligten an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

Anschließend lässt Herr Gude in zwei getrennten Abstimmungen über den geänderten Beschlussverschlag entscheiden.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i. S. d. § 20 Abs. 5 SchulG NRW (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung) an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

-      Annetteschule

-      Michaelschule

-      Südeschschule

-      Marienschule Hauenhorst

-      Gertrudenschule

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

  1. Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste ist.

 

  1. Die im Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig