Frau Stegemann (Mutter eines Sohnes, der die Südeschschule besucht) fragt, welche Folgen ein ablehnender Beschluss (TOP 5) für die Stadt Rheine haben würde.

 

Herr Dr. Winter antwortet, dass eine Zustimmung der Stadt Rheine schon gegeben sein müsse. Es stelle sich die Frage, ob mit einer Ablehnung ein Prozess aufgehalten werden könne. Er glaube, dass es sinnvoller sei, dass die in der heutigen Schulausschusssitzung geäußerten skeptischen Anmerkungen in einer Informationsveranstaltung vorzutragen. Es müsse jedoch deutlich werden, dass der Schulträger die Systematik anders gestalten möchte. Er sei der Meinung, dieses Thema gemeinsam mit der Schulaufsicht zu gestalten. Ziel sei es, die Schulen des Gemeinsamen Lernens in einer hohen Qualität einzurichten.

 

Herr Linke informiert, dass die Rechtsabteilung der Schulaufsicht die Meinung vertritt, dass der Schulträger lediglich aus materiellen Gründen versagen kann, wenn durch die Errichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens in nicht vorhersehbarem Umfang Investitionen ausgelöst werden. Die Fachabteilung der Schulaufsicht habe die Auskunft gegeben, dass es keine Investitionen geben werde und alles pädagogisch zu lösen sei. Der Schulträger und auch die Schulleitungen seien jedoch anderer Auffassung. Die Schulaufsicht vertrete die Meinung, dass es keine Investitionen gebe und somit eine Zustimmungsversagung nicht möglich sei. Trägerin des Verfahrens sei die Schulaufsicht.

 

Frau Stegemann weist darauf hin, dass das Investitionsvolumen von der Schulaufsicht auf „Null“ gesetzt worden sei. Sie fragt, ob es möglich sei, der Schulaufsicht deutlich mitzuteilen, dass die Annahme nicht zutreffend sei.

 

Herr Linke schildert, dass der Schulträger für den sächlichen Aufwand zuständig sei. Das Land NRW vertrete jedoch die Auffassung, dass es einen sächlichen Mehraufwand nicht gebe, da die Thematik ausschließlich über Pädagogik, welche eine Angelegenheit des Landes sei, gelöst werde.

 

Herr Gude weist auf den von Herrn Mollen gemachten Vorschlag, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, hin. Der Schulausschuss beabsichtige mit dem geänderten Beschluss (TOP 5) deutlich zu machen, dass die Aussage der Schulaufsicht unzutreffend sei. Schließlich gebe es Standards und Bedarfe, die aufgelistet werden müssen.