Herr Mollen regt an, die Schulaufsichtsbehörde anzuschreiben und zu bitten, die Standards für den sächlichen und personellen Aufwand an den Schulen des Gemeinsamen Lernens zu definieren. Auch sei von der Schulaufsicht zu begründen, warum kein zusätzlicher und personeller Mehraufwand notwendig sei.

 

Herr Linke erläutert, dass die Schulaufsicht in ihren Schreiben darauf hinweise, dass es auf Grund eines nicht vorhandenen Investitionsbedarfes keinen Versagungsgrund geben könne.

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18.05 Uhr