Herr Schröer teilt mit, dass der Bericht der Verwaltung den
Fraktionssprechern vorab zugesandt wurde und bekannt sei.
Bericht der Verwaltung im Bausausschuss am 22.01.2015 aus der Sitzung
vom 20.11.2014
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TOP
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Antragssteller
/ Vortragender
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Anliegen
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Stellungnahme
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TOP 6 ÖS
Herr Bußmann
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Herr Martin
Beckmann
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Herr Beckmann
möchte wissen, ob es Planungen gebe, die städtischen Gebäude in den nächsten
Jahren mit automatischen Datenfernauslesegeräten auszustatten.
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s.u.
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Stellungnahme:
Bislang sind
insgesamt ca. zehn größere städtische Objekte von den Stadtwerken mit
automatisch auslesbaren Energieverbrauchszählern (Strom/Erdgas) ausgestattet
worden. Die Verbrauchsdaten dieser Objekte können von der Zentralen
Gebäudewirtschaft nach Eingabe der Kundennummer und eines Passwortes von der
Homepage der Stadtwerke Rheine ausgelesen und weiter verarbeitet werden.
Eine weitere Umrüstung auf automatisch auslesbare
Energieverbrauchszähler ist von den Stadtwerken auch zukünftig - nicht
zuletzt aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für die
Stromverbrauchserfassung - vorgesehen, so dass dann auch weitere
Verbrauchsdaten von städtischen Objekten mittels Ferndatenübertragung
ausgelesen werden können.
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Auf eine manuelle
Ablesung der Energiezählerstände vor Ort, sollte aber auch zukünftig im
Rahmen des Energiemanagements nicht verzichtet werden, da nicht alle
Zähleinrichtungen (wie z.B. kleinere Zwischenzähler) auf eine automatische
Fernauslesung umgerüstet werden können bzw. die Ablesung der Zähleinrichtungen
sowieso im Rahmen von Energieeinsparprojekten z.B. "Umwelt mit
Zukunft" erfolgt. Darüber
hinaus gibt es dem Hausmeister vor Ort direkt die Möglichkeit, die Energieverbrauchsdaten
zu erfassen und die Ursachen für höhere Verbrauchsabweichungen z.B. bei einem
Wasserrohrbruch zu erkennen und zu beseitigen. Die automatische Fernauslesung
kann zwar eine Verbrauchsabweichung erkennen und weiterleiten die Ursache für
diese Abweichung ist aber aus der Meldung nicht erkennbar.
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TOP 20.1 ÖS
Herr Grüner
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Herr Brauer
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Herr Brauer
möchte wissen, ob bei der Leuchtreklame an der Seniorenbegegnungsstätte
(Tiefe Straße) der Gestaltungsbeirat und die Stadt Rheine beteiligt wurden.
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s.u.
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Stellungnahme:
Da die Werbeanlage illegal angebracht worden war, wurde am 14.11.2014
ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen die AWO eingeleitet. Der auf dem
Werbeausleger der AWO ebenfalls angebrachte Hinweis für das benachbarte
Ladenlokal Music-Line war materiell-rechtlich nicht genehmigungsfähig, da
nach den Vorschriften der „Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und
Gebäudefassaden für den Kernbereich der Innenstadt der Stadt Rheine“ eine
Werbeanlage nur an der Stätte der Leistung, d.h. an dem Gebäude, in dem sich
das Ladenlokal befindet, zulässig ist. Daraufhin wurde der Schriftzug
„Music-Line“ von dem Werbeausleger entfernt, so dass nur noch für die AWO
geworben wird. Für diese zulässige Werbeanlage hat die AWO nachträglich einen
Bauantrag eingereicht; die Genehmigung wurde inzwischen erteilt. Da diese
Werbeanlage den Vorschriften der genannten Sitzung entspricht, war eine
Diskussion im Gestaltungsbeirat nicht notwendig.
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TOP 20.2
ÖS Herr Elbers
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Herr Berlekamp
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Herr Berlekamp
berichtet von einer Engstelle an der Bergstraße (Rechtskurve Richtung Stadt)
durch geparkte Pkws.
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Weiterleitung an
den Arbeitskreis Verkehr
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TOP 20.3
ÖS Herr Roling
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Herr Meier
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Herr Meier
berichtet, dass an der Ampelanlage vorm Media-Markt in Richtung
Verkehrsverein der Vibrationsgeber für blinde Menschen nicht funktioniert.
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Der Defekt wurde
an die Wartungsfirma weitergeleitet.
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