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Herr Schröer teilt mit, dass der Bericht der Verwaltung den Fraktionssprechern vorab zugesandt wurde und bekannt sei.

 

 

Bericht der Verwaltung im Bausausschuss am 22.01.2015 aus der Sitzung vom 20.11.2014

 

 

 

 

TOP

Antragssteller / Vortragender

Anliegen

Stellungnahme 

TOP 6  ÖS      Herr Bußmann

Herr Martin Beckmann

Herr Beckmann möchte wissen, ob es Planungen gebe, die städtischen Gebäude in den nächsten Jahren mit automatischen Datenfernauslesegeräten auszustatten.

s.u.

 

Stellungnahme:                                                                                                                                         Bislang sind insgesamt ca. zehn größere städtische Objekte von den Stadtwerken mit automatisch auslesbaren Energieverbrauchszählern (Strom/Erdgas) ausgestattet worden. Die Verbrauchsdaten dieser Objekte können von der Zentralen Gebäudewirtschaft nach Eingabe der Kundennummer und eines Passwortes von der Homepage der Stadtwerke Rheine ausgelesen und weiter verarbeitet werden.                                                                    Eine weitere Umrüstung auf automatisch auslesbare Energieverbrauchszähler ist von den Stadtwerken auch zukünftig - nicht zuletzt aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für die Stromverbrauchserfassung - vorgesehen, so dass dann auch weitere Verbrauchsdaten von städtischen Objekten mittels Ferndatenübertragung ausgelesen werden können.        

 

Auf eine manuelle Ablesung der Energiezählerstände vor Ort, sollte aber auch zukünftig im Rahmen des Energiemanagements nicht verzichtet werden, da nicht alle Zähleinrichtungen (wie z.B. kleinere Zwischenzähler) auf eine automatische Fernauslesung umgerüstet werden können bzw. die Ablesung der Zähleinrichtungen sowieso im Rahmen von Energieeinsparprojekten z.B. "Umwelt mit Zukunft" erfolgt.                                           Darüber hinaus gibt es dem Hausmeister vor Ort direkt die Möglichkeit, die Energieverbrauchsdaten zu erfassen und die Ursachen für höhere Verbrauchsabweichungen z.B. bei einem Wasserrohrbruch zu erkennen und zu beseitigen. Die automatische Fernauslesung kann zwar eine Verbrauchsabweichung erkennen und weiterleiten die Ursache für diese Abweichung ist aber aus der Meldung nicht erkennbar.                                                                                                                   

 

 

 

 

TOP 20.1    ÖS       Herr Grüner

Herr Brauer

Herr Brauer möchte wissen, ob bei der Leuchtreklame an der Seniorenbegegnungsstätte (Tiefe Straße) der Gestaltungsbeirat und die Stadt Rheine beteiligt wurden.

s.u.

 

Stellungnahme:                                                                                                                                    Da die Werbeanlage illegal angebracht worden war, wurde am 14.11.2014 ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen die AWO eingeleitet. Der auf dem Werbeausleger der AWO ebenfalls angebrachte Hinweis für das benachbarte Ladenlokal Music-Line war materiell-rechtlich nicht genehmigungsfähig, da nach den Vorschriften der „Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und Gebäudefassaden für den Kernbereich der Innenstadt der Stadt Rheine“ eine Werbeanlage nur an der Stätte der Leistung, d.h. an dem Gebäude, in dem sich das Ladenlokal befindet, zulässig ist. Daraufhin wurde der Schriftzug „Music-Line“ von dem Werbeausleger entfernt, so dass nur noch für die AWO geworben wird. Für diese zulässige Werbeanlage hat die AWO nachträglich einen Bauantrag eingereicht; die Genehmigung wurde inzwischen erteilt. Da diese Werbeanlage den Vorschriften der genannten Sitzung entspricht, war eine Diskussion im Gestaltungsbeirat nicht notwendig.

TOP     20.2     ÖS       Herr Elbers

Herr Berlekamp

Herr Berlekamp berichtet von einer Engstelle an der Bergstraße (Rechtskurve Richtung Stadt) durch geparkte Pkws.

Weiterleitung an den Arbeitskreis Verkehr

TOP    20.3    ÖS         Herr  Roling

Herr Meier

Herr Meier berichtet, dass an der Ampelanlage vorm Media-Markt in Richtung Verkehrsverein der Vibrationsgeber für blinde Menschen nicht funktioniert.

Der Defekt wurde an die Wartungsfirma weitergeleitet.