Sitzung: 22.01.2015 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 003/15
02:46:42
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“:
A. „Horstmannstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m bis 6,5 m breiten Mischfläche, (4,0 m bis 6,0 m im nördlichen Abschnitt) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B. Fuß- und Radweg
Ausbau eines Fuß- /
Radweges als Verbindung zur geplanten Grünfläche auf west-licher Seite
a) Bauweise:
Pflasterung von
einem 3,0 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau
b) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
c) Entwässerung:
Entwässerung mittels Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
Beschluss des Rates:
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Horstmannstraße“
(B-Plan Nr. 108 „Im Lied-Süd - Teil A“)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über
die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd - Teil A“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Horstmannstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig