Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:35:39

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Beschluss des Bauausschusses vom 5. Dezember 2013, Vorlage Nr. 449/13, amtlich bekanntgemacht am 14. Dezember 2013, wird hiermit auf der Grundlage des Vergleiches im verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Az.: 8 K 40/14, zurückgenommen und aufgehoben.

 

  1. Das Teilstück der Basilikastraße, im anliegenden Lageplan in Rot dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 181, Flurstück 660 tlw. (Breite ca. 4,0 m), wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig