Sitzung: 22.01.2015 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 007/15
02:35:39
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
- Der Beschluss des Bauausschusses vom 5. Dezember 2013, Vorlage Nr. 449/13, amtlich bekanntgemacht am 14. Dezember 2013, wird hiermit auf der Grundlage des Vergleiches im verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Az.: 8 K 40/14, zurückgenommen und aufgehoben.
- Das Teilstück der Basilikastraße, im anliegenden Lageplan in Rot dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 181, Flurstück 660 tlw. (Breite ca. 4,0 m), wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig