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Herr Dewenter möchte bezüglich des Parkens rund um das Mathias-Spital wissen, ob man sich vorstellen könne, dass die Anlieger der Nienbergstraße, Sutrumer Straße, Lehmkuhlstraße und Wagnerstraße die Änderungen nicht als eine Verbesserung sehen. Am Anfang dieser Maßnahme habe man 41 Stellplätze, die nicht schon über Parkscheibe bewirtschaftet waren, in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Dadurch habe es ein weiteres Verdrängen in die umliegenden Wohnbereiche für Langzeitparker u.a. Mitarbeiter des Mathias-Spitals gegeben. Durch die geplante Bewirtschaftung der Parkplätze am Alten Neuenkirchener Weg werde es aus seiner Sicht eine weitere Verdrängung geben. Wo sollen diese Langzeitparker dann parken?

 

Herr Kuhlmann kann die Problematik sehr gut nachvollziehen. Die Frage sei hierzu, wie weiter damit umgegangen werde.

 

Herr Dewenter habe in der Vorlage gelesen, dass Mitarbeiter des Mathias-Spitals für 1,50 Euro auf dem Parkplatz I – Dutumer Straße – ganztägig parken können. Da dies allerdings ein Parkplatz sei, der von den Besuchern als erstes angefahren werde, sei zu überlegen, ob die Mitarbeiter nicht auf den Parkplatz II ausweichen können. Somit könnte der Parkplatz I den Kurzzeitparkern vorbehalten bleiben.

 

Herr Kuhlmann sagt zu, diese Anregung aufzunehmen und mit dem Mathias-Spital zu kommunizieren.

 

Herr Dewenter fragt an, ob es sich bei dem Antrag des Mathias-Spitals für den Parkplatz am Alten Neuenkirchener Weg um eine nach § 34 BBauG als Mischgebiet eingestufte Fläche handle.

 

Herr Kuhlmann kann das bestätigen. Bei der Frage gehe es nicht um die Gebietskulisse, sondern ziele darauf ab, ob dies ein öffentlicher oder privater Parkplatz sei. Ein öffentlicher Parkplatz sei nach der einschlägigen Rechtsprechung auch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.