Sitzung: 20.01.2015 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
0:07:50
Frau Dr. Kordfelder informiert über die folgenden Eingaben an den Rat der Stadt Rheine
- Eingabe an den Rat der Stadt Rheine vom 17. Dezember 2014 von Eltern
der Südeschschule Rheine
Bezüglich des Inklusionsvorhabens an der
Südeschschule Rheine äußern einige Eltern Ihre Bedenken hinsichtlich der
Umsetzung. Lehrerfortbildungen, die Einstellung einer Fachkraft für
Sonderschulpädagogik und die Ausarbeitung eines Inklusionskonzeptes seien
zeitlich so eng am neuen Schuljahr gelegen, dass ein Stundenausfall
vorprogrammiert sei.
In diesem Kontext wird die Vorbereitung des
Inklusionsprojektes in Frage gestellt und Maßnahmen wie die Einstellung von
mehr Personal und die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen gefordert, sowie
eine Konzeptausarbeitung unter professioneller Beteiligung bevor die Inklusion
eintrete.
Information
der Verwaltung
Beschlussfassung erfolgte am 13. Januar 2015
im Schulausschuss
- Eingabe an den Rat der
Stadt Rheine vom 20. Dezember 2014 bzw. vom 13. Januar 2015
Auf der Internetseite „Change.org“ wurde von
den Herren Alexander Brockmeier, Nicolas Fray und Markus Reiffenschneider, eine
Petition gegen die in der Ratssitzung am 16. Dezember 2015 beschlossene
Erhöhung der Grundsteuer B ins Leben gerufen. Hierin wird kritisiert, dass
anstatt Einsparpotenziale, etwa im Kulturbereich, zu nutzen, lieber einfache
Wege gesucht werden würden, um an Geld zu kommen. Dies geschehe auf Kosten der
Bürger und sei unangebracht. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass der Zweck der
Grundsteuer B der sei, die städtische Infrastruktur aufrecht zu erhalten und
nicht Haushaltslöcher zu stopfen. Dies sei ein steuerfremder Zweck.
Es wird gefordert, die Erhöhung der
Grundsteuer B zurückzunehmen.
Information
der Verwaltung
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 die
zitierte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B mit großer Mehrheit
beschlossen. Die Hebesatzsatzung ist am 22. Dezember 2014 amtlich
bekanntgemacht worden und ist damit in Kraft getreten.
Auf Grundlage dieser Satzung sind in der vergangenen Woche die
Bescheide über die Grundsteuer und die sonstigen Grundbesitzabgaben zugestellt
worden.
Eine Änderung des Hebesatzes ist nur durch eine neue Hebesatzsatzung
möglich. Anschließend müssten die Bescheide neu erstellt und versandt werden.
Die Sachlage, insbesondere im Hinblick auf den Fehlbetrag im Haushaltplan 2015,
hat sich seit dem 16. Dezember 2014 nicht grundlegend verändert.
Verfahrensvorschlag
Da die Rechtslage aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 eindeutig
ist und zumindest bisher keine Fraktion bzw. nicht ein Fünftel der
Ratsmitglieder den Antrag gestellt hat, die Angelegenheit erneut auf die
Tagesordnung einer Ratssitzung zu setzen, erfolgt nach derzeitigem Sachstand
keine weitere Behandlung bzw. Bearbeitung der Petition.
- Eingaben an den Rat der
Stadt Rheine vom 05. Januar, 11. Januar und 14. Januar 2015
In sieben Schreiben von rheinenser Bürgern
wird ebenfalls Kritik an der Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B geübt.
Gerade vor dem Hintergrund ohnehin steigender Wohnnebenkosten und einer
bestehenden Vielzahl an kommunalen Einsparmöglichkeiten abseits von
Abgabenerhöhungen, sei die Hebesatzerhöhung unnötig, unverhältnismäßig und
unsozial.
Es wird gefordert, die Erhöhung der
Grundsteuer B zurückzunehmen
Verfahrensvorschlag
Schriftliche Beantwortung der Beschwerden
durch die Verwaltung auf Grundlage der gültigen Hebesatzsatzung
Bzgl. der Petition merkt Frau Dr. Kordfelder an, dass eine Aufarbeitung der Sachlage und Sparvorschläge und ein Einfließen der Ergebnisse in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 erfolgen könne.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis und widersprechen den Verfahrensvorschlägen nicht.