Sitzung: 26.01.2015 Familienbeirat
Herr Gausmann als Fachbereichsleiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales gibt einen Überblick über die Aufgaben- und Themenbereiche der Ausschüsse (Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss und Schulausschuss), in denen der Familienbeirat mit jeweils einer beratenden Stimme vertreten ist. Die jeweiligen Vertreter aus dem Familienbeirat werden analog der politischen Vertreter und sachkundigen Einwohner per Sitzungseinladung zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen. Grundsätzlich dürfen und sollen die Vertreter zu allen Tagesordnungspunkten ihre Meinung sagen. Lediglich bei Beschlussfassung dürfen diese nicht mit abstimmen.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Themenbereiche der Ausschüsse:
Jugendhilfeausschuss:
Beim Jugendhilfeausschuss ist vieles anders als bei anderen Ausschüssen. Nicht nur zahlenmäßig ist der Jugendhilfeausschuss stärker als andere Gremien. Auch die Zusammensetzung ist außergewöhnlich. Das Jugendamt, so glauben viele, ist das Amt im Rathaus, so ist es jedoch nicht. Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. So ist es im 8. Buch des Sozialgesetzbuches im Abschnitt "Kinder- und Jugendhilfe" festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss ist die politische Institution für eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern in der Kinder- und Jugendarbeit.
Der Jugendhilfeausschuss in Rheine hat 27 Mitglieder, davon 15 stimmberechtigte und 12 beratende Mitglieder. Die beratenden Mitglieder lassen sich noch einmal in 10 beratende Mitglieder und 2 sachkundige Einwohner aufteilen. Drei Fünftel (9) der stimmberechtigten Mitglieder sind Männer und Frauen aus dem Rat der Stadt Rheine, zwei Fünftel (6) sind Vertreter(innen) der im Gebiet der Stadt Rheine tätigen freien Träger der Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Vereine), sogenannte erfahrene Männer und Frauen (Fachleute).
Beratend wirken u.a. auch die Leitung des Jugendamtes (bestehend aus Bürgermeister/in oder der Dezernentin/dem Dezernenten und der Jugendamtsleitung) und Vertreter(innen) aus dem Bereich:
- der Schulen,
- des Arbeitsamtes,
- der Polizei,
- des Amtsgerichtes,
- der Kirchen (katholische und evangelische Kirche)
- der Jugendverbände
- der Jugendwohlfahrtsverbände
- des Integrationsrat und
- des Familienbeirates
Der Jugendhilfeausschuss berät in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe nach SGB XIII mit, vor allem bei:
• Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-15 SGB XIII)
• Förderung der Erziehung in der Familie
• Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege
• Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
• Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
• Schutz von Kindern und Jugendlichen im Familienpflege und Einrichtungen
• Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Beurkundungen
• Träger der öffentlichen Jugendhilfe
• Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
• Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelt und Qualitätsentwicklung
• Gesamtverantwortung Jugendhilfeplanung
Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Rates in Jugendhilfeangelegenheiten gehört werden und hat das Recht, Anträge an den Rat zu stellen. Das dürfen alle anderen Ausschüsse in dieser Form nicht. (Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses finden 6 bis 7 Mal im Jahr statt und sind öffentlich.)
Sozialausschuss:
Der Sozialausschuss berät über:
• die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern und Aussiedlern
• Weiterentwicklung der Konzepte zur Beratung, Begleitung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
• Arbeitsmarkt/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hierzu zählen:
· Hartz IV/-SGB II
· SGB XII
• soziale Einrichtungen (beispielsweise Treff 100, Krämerhaus)
• Barrierefreiheit
• Altenarbeit und Behindertenarbeit (Anmerkung: Um die Belange der Menschen mit Behinderungen kümmern sich zusätzlich der Seniorenbeirat und der Beirat für Menschen mit Behinderungen)
• Gewährung von Zuschüssen, zum Beispiel an:
- Wohlfahrtsverbände,
- Altentagesstätten im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltes.
Schulausschuss:
Der Schulausschuss berät über:
• Angelegenheiten des äußeren Schulbetriebes, zum Beispiel :
· Schülerbeförderung, Gebäudeausstattung-, einrichtung und - unterhaltung,
• Sportangelegenheiten: Bewilligung von Zuschüssen an Vereine/verbände und Institutionen des Sports im Rahmen der Haushaltsmittel.
• Sanierung von städtischen Turnhallen
• Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Stellen der Schulleitung und Stellvertretung an den städtischen Schulen,
Auf Wunsch der Anwesenden wird die Wahl der sachkundigen Einwohner/in sowie und Stellvertreter/innen auf die nächste Sitzung des Familienbeirates vertagt.