Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

0:23:20

 

Herr Steffen Gude berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Schulausschuss und kritisiert die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass gemeinsames Lernen keinen Mehraufwand für die Schulträger, die Schulen und die Lehrer zur Folge haben werde. Der Schulausschuss vertrete eine andere Auffassung und habe dieses im Beschlussvorschlag auch deutlich gemacht. Gleichzeitig seien die Schulen aufgefordert worden, ihre Standards gegenüber dem Land und der Schulaufsichtsbehörde anzumelden, sodass die Schulen eine adäquate Ausstattung in sächlicher, räumlicher und personeller Hinsicht bekämen.

 

Frau Stockel erinnert daran, dass sie im Schulausschuss zu diesem Thema Fragen gestellt habe, die dort noch nicht hätten beantwortet werden können. Sie wiederholt diese Fragen und möchte wissen, ob es schon belastbare Zahlen gebe über die Quereinsteiger in den Klassen 2, 3 und 4 für die GL-Schulen und mit wie viel Kindern das AOSF durchgeführt werde, die dann den GL-Schulen zugewiesen würden. Ferner habe die SPD-Fraktion eine gemeinsame Veranstaltung der Schulträger mit der Schulaufsichtsbehörde und der Elternschulgemeinde angeregt. Sie bittet um Mitteilung über den aktuellen Sachstand.

 

Herr Linke antwortet, dass die von Frau Stockel nachgefragten Zahlen noch nicht vorlägen. Ferner merkt er an, dass Herr Eisenberg von der Schulaufsicht an der nächsten Sitzung des schulpolitischen Arbeitskreises teilnehmen werde. Er könne in der Sitzung gefragt werden, ob er bereit sei, an einer öffentlichen Veranstaltung als Schulaufsicht teilzunehmen. Wenn eine solche Veranstaltung für alle Schulen durchgeführt werden solle, dann sei damit ein erheblicher Aufwand verbunden. Daher werde die Verwaltung sich bei den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen nochmals erkundigen, wie diese Veranstaltung angedacht sei.

Herr Linke weist abschließend darauf hin, dass nicht die Stadt Rheine, sondern die Schulaufsicht zuständig für das Verfahren sei.

 

Herr Ortel erklärt, dass die Fraktion AfR dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er macht deutlich, dass seine Fraktion hinter der Inklusion stehe, aber Ziffer 2 des Beschlussvorschlages stelle eine Kontraindikation zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages dar. Der Rat beschließe heute unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages, dass die dort aufgeführten 5 Grundschulen zu Orten des gemeinsamen Lernens aufgewertet würden. Hiergegen sei nichts einzuwenden. Wenn man sich aber die Stellungnahmen der Schulen und hier insbesondere die der Annetteschule sowie die Leserbriefe näher ansehe, dann werde ziemlich schnell deutlich, dass hier erfahrene Personen sich geäußert hätten, die mit gemeinsamem Lernen Erfahrungen gemacht hätten und die dringend davor warnen würden, auf Kosten der Pädagogen und der Kinder eine Maßnahme zu starten, für die die Grundvoraussetzungen nicht vorhanden seien. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 122.000,00 € gemessen an dem zu erwartenden Bedarf seien bei Weitem nicht ausreichend.

Seine Fraktion lehne daher den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ab, um damit ein Zeichen zu setzen. Er hätte sich gewünscht, dass auch andere Kommunen sich entsprechend verhalten hätten. Nur so könne man gegenüber der Kreisschulbehörde deutlich machen, dass Inklusion an den Schulen nur dann eingeführt werden könne, wenn die sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Kinder, die Nutznießer dieser Neuerungen seien sollten, vorlägen.

 

Herr Stefan Gude kann die Äußerungen von Herrn Ortel gut nachvollziehen, nur würde die Haltung der AfR die Stadt in der Sache nicht weiterbringen. Für ihn stelle sich die Frage, wie man sich zu verhalten habe, wenn die Kinder am 1. August 2015 eingeschult würden. Der Schulausschuss habe deshalb den Beschlussvorschlag um die Punkte 2 und 3 erweitert, um damit deutlich zu machen, dass die Stadt mit dem, was das Land und die Schulaufsichtsbehörde vorgeben würden, nicht einverstanden sei. Die Stadt Rheine habe eine Verantwortung für die beiden GU-Schulen, die es jetzt schon gebe. Man könne nicht das gemeinsame Lernen einfach nur ablehnen, weil dieses zu Lasten der Lehrer, Eltern und Kinder gehen würde. Die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages würden das Dilemma sehr deutlich machen. Insofern sollte der Rat gemeinsam mit den Betroffenen für eine adäquate Ausstattung der Schulen kämpfen, obwohl nicht die Stadt in dieser Angelegenheit letztendlich der Entscheidungsträger sei.

 

Herr Reiske signalisiert die Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum vorliegenden Beschlussvorschlag, denn auch seine Fraktion habe sich sehr über die Aussage der Schulaufsichtsbehörde geärgert, wonach für die Aufnahme der Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine investiven Maßnahmen erforderlich seien. Eine solche Aussage sei praxisfremd. Insofern sei es wichtig, dass dem Beschlussvorschlag in der vorliegenden Fassung zugestimmt werde, denn in einigen Schulen könne durchaus mit relativ geringen Mitteln schon ein Raum hergerichtet werden, um Kinder für einen bestimmten Zeitraum aus dem normalen Unterrichtsgeschehen herauszuziehen. Dadurch könne man z. T. das gemeinsame Lernen in einigen Schulen schon ermöglichen. Das Ziel sei natürlich, dass jede Grundschule in Rheine ein Ort des gemeinsamen Lernens werde.

 

Frau Stockel führt aus, dass auch die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, um für die betroffenen Schulen und den Eltern Planungssicherheit zu schaffen. Sie erinnert daran, dass im Rahmen der Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Schulausschuss angeregt worden sei, die Mittel aus dem barrierefreien Bauen in Höhe von 90.000,00 € in diesem Jahr für die betroffenen Schulen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Brunsch merkt an, dass auch die FDP-Fraktion die Notwendigkeit für die Einrichtung von Orten des gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich sehe und insofern dem Beschlussvorschlag trotz bestehender Bedenken zustimmen werde. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Verwaltung nach Beschlussfassung mit den Schulen in Verbindung trete und die Politik über den Fortschritt der Maßnahmen ständig auf dem Laufenden halten werde. Die politischen Parteien hätten die Aufgabe, ihren politischen Einfluss geltend zu machen, damit die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages auch tatsächlich umgesetzt würden.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i. S. d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

-      Annetteschule

-      Michaelschule

-      Südeschschule

-      Marienschule Hauenhorst

-      Gertrudenschule

 

  1. Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste ist.

 

  1. Die im Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

Abstimmungsergebnis:           42 Ja-Stimmen

                                               1 Nein-Stimme