Herr Schröer erklärt, dass es wieder Fördermittel für größere denkmalpflegerische Maßnahmen gebe. Er verliest nachfolgenden Vermerk und ergänzt, dass es nach den Förderrichtlinien des Landes NRW sowohl eine prozentuale Förderung von Denkmalmaßnahmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, als auch eine Festbetragsförderung gebe. Aufgrund des relativ geringen Umfanges der zur Verfügung stehenden Mittel werde die Förderung der einzelnen Maßnahmen auf 30.000 Euro beschränkt. Hierdurch soll eine größere Anzahl von Antragstellern berücksichtigt werden. Herr Schroer regt an, dies über die Presse zu verbreiten, damit die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht werde.