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Frau Dr. Kordfelder trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

„In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Januar 2015 wurden zahlreiche Eingaben gem. § 24 GO von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine gegen die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B vorgestellt. Als der für Eingaben an den Rat zuständige Ausschuss hatte der HFA die Verwaltung beauftragt, die Eingaben auf der Grundlage der gültigen Satzung zu beantworten.

 

Bei der Verwaltung gehen mit abnehmender Tendenz immer noch Eingaben nach § 24 GO zur Grundsteuererhöhung ein. Wenn seitens des Rates nicht widersprochen wird, werden auch diese und künftige Eingaben zu dieser Thematik – ohne sie dem HFA in seiner nächsten Sitzung vorzulegen - entsprechend dessem Votum vom 20.01.2015 durch die Verwaltung beantwortet.“

 

Die Ratsmitglieder widersprechen dem Vorschlag der Bürgermeisterin nicht.