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Herr Linke verliest folgenden Vermerk:

 

„Mit Datum vom 27.11.2013 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, dass jedes Kind auf Wunsch die Möglichkeit haben soll, einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag wahrzunehmen.

 

Daraufhin wurde in einem ersten Schritt seitens der Schulverwaltung bei den Eltern der Entlasskinder der Kindertagesstätten und bei den Eltern der Grundschüler/innen der Klasse 1 – 3 eine Elternbefragung durchgeführt. Ziel war es, den tatsächlichen Betreuungsbedarf im Bereich der Grundschulen festzustellen.

 

Das Abfrageergebnis als auch die aktuelle Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen wurde dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 25. März 2014 bekannt gemacht, worauf die Verwaltung beauftragt wurde, zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an den Schulen, wo die Schulkonferenzen sich dafür aussprechen und ein entsprechender Träger vorhanden ist, zumindest die zusätzliche Betreuung von acht bis eins einzuführen.

 

Daraufhin wurde seitens des Schulträgers an einigen Schulen, und zwar dort, wo es aufgrund bestehender räumlicher Potentiale möglich war und die jeweilige Schule sich dafür ausgesprochen hat, die Anzahl der OGS-Plätze bedarfsdeckend aufgestockt. Darüber hinaus wurden an insgesamt fünf Schulen eine weitere Betreuungsform, die sogenannte zusätzliche Betreuung für die Zeit bis längstens 14:00 Uhr, eingeführt. An zwei OGS-Schulen scheiterte die Einführung des zusätzlichen Betreuungsmodells dann jedoch an den tatsächlichen Anmeldungen.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren sich alle beteiligten Schulleiter darüber einig, dass die zusätzliche Betreuung nur durch denselben Träger erfolgen kann, der auch die Betreuung des offenen Ganztages durchführt. Zum einen können dadurch Synergieeffekte genutzt werden und zum anderen sei es schwierig, drei unterschiedliche Betreuungssysteme mit zwei unterschiedlichen Trägern an einem Standort optimal abzustimmen.

Letztendlich war es ebenfalls aus zeitlicher Sicht nicht möglich, die neue Leistung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres 2014/15 auszuschreiben und zu vergeben.

 

Aufgrund dieser Umstände hat das örtliche Rechnungsprüfungsamt sowie die Bürgermeisterin zugestimmt, die Betreuungsleistung erst zum Schuljahr 2015/16 auszuschreiben und die bisher an der jeweiligen Schule tätigen Träger des offenen Ganztages ebenfalls mit der Trägerschaft des neuen Betreuungsangebotes im Schuljahr 2014/15 zu beauftragen. Die daraus hervorgegangenen neuen Verträge mit den Trägern für die zusätzliche Betreuung wurden somit auf das Schuljahr 2014/15 befristet, so dass das Gesamtpaket der Betreuungsleistungen, also offener Ganztag und zusätzliche Mittagsbetreuung, an den betroffenen Schulen zu Beginn des folgenden Schuljahres 2015/16 neu ausgeschrieben und vergeben werden sollte.

 

Neben der Änderung in Punkto „Festsetzung, Erhebung und Einziehung der Elternbeiträge“ (als geringfügiger Eingriff in die bestehenden OGS-Betreuungsverträge) war es auch Wunsch der Schulen, dass ein einheitlicher Träger für die Betreuungsleistungen vor Ort verantwortlich ist. Insoweit war es notwendig, ebenfalls die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit den Trägern an den betroffenen Schulen zu kündigen. Dies wurde auch frühzeitig mit den Trägern und Schulleitungen kommuniziert.

 

Um die Ausschreibung der Betreuungsleistung rechtssicher vorzubereiten, was für die Stadt Rheine in diesem Bereich komplettes Neuland darstellt, wurde in den vergangenen Monaten unter Beteiligung der betroffenen Schulleitungen ein entsprechendes und umfangreiches Leistungsverzeichnis für die Betreuungsangebote und die Mittagsverpflegung erarbeitet, in dem die geforderten Leistungen beschrieben wurden. Daher war es nicht möglich, die Ausschreibung bereits früher durchzuführen.

 

Nachdem nun die Kündigung der Betreuungsverträge an den fünf Schulen fristgerecht ausgesprochen wurde, regt sich seitens der Träger, aber auch zum Teil seitens der Schulgemeinde (Eltern) Widerstand gegen die Vertragskündigungen und die geplanten Ausschreibungen. Dieses wird überwiegend damit begründet, dass die Vorlaufzeit für die Ausschreibung zu kurz sei. Zum einen müssten die Träger ihre derzeitigen Mitarbeiter/innen vorsorglich kündigen, um sie dann später ggfs. wieder anzustellen, sofern der jetzige Träger denn auch den Zuschlag erhält. Sollten die gekündigten Mitarbeiter zwischenzeitlich jedoch eine neue Anstellung finden, wäre es für den Träger sehr schwer, kurzfristig entsprechend qualifiziertes Personal zu finden.

Zum anderen haben einige Eltern auch die Befürchtung, dass durch die Ausschreibung der derzeitige Standard der Betreuungsleistungen leiden könnte. Dem wird seitens der Schulverwaltung jedoch widersprochen. Aufgrund der, wie eben bereits beschrieben, erarbeiteten und formulierten Leistungsverzeichnisses wäre der Standard nicht nur gehalten, sondern in Teilen sogar angepasst und gestiegen. Zumal konnten bis dato nicht berücksichtigte Eigenarten der jeweiligen Schule eingearbeitet werden.

Ebenfalls teilten die betroffenen Schulleitungen nach erneuter Rückfrage mit, dass Sie sich entgegen der im vorangegangenen Jahr gemachten Aussage nun doch vorstellen können, dass die beiden Betreuungsangebote auch von unterschiedlichen Trägern durchgeführt werden können.

 

Aufgrund der aktuell gemachten und oben genannten Einwände, Bedenken bzw. Äußerungen hat sich die Schulverwaltung dafür entschieden, das geplante Ausschreibungs- und Vergabeverfahren auf den Beginn des Schuljahres 2015/16 zu verschieben und die jetzigen Träger des offenen Ganztages nochmals für ein weiteres Jahr mit der Durchführung der zusätzlichen Betreuung zu beauftragen.

Mit den betroffenen Trägern wurden bereits entsprechende Gespräche geführt. Dabei haben sich alle Beteiligten auf die einvernehmliche „Rücknahme“ der Kündigung verständigt.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wird dann wie geplant die Gesamtleistung der Betreuungsangebote (offener Ganztag und zusätzliche Betreuung zusammen) zum Schuljahr 2016/17 ausgeschrieben.

 

Somit sollte spätestens im Herbst 2015 das Ergebnis der Ausschreibung vorliegen, so dass nicht nur bei den jetzigen aber auch den möglichen zukünftigen Träger, sondern auch bei den jeweiligen Schulen und der Schulgemeinde Planungssicherheit besteht.

 

Das beschriebene Procedere wurde ebenfalls mit der örtlichen Rechnungsprüfung als auch dem Verwaltungsvorstand abgestimmt. Inzwischen wurde die Vorgehensweise auch von der Bürgermeisterin genehmigt.“

 

Herr Stefan Gude weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 6.2.2015 einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Er bittet die Verwaltung, bei der Vorbereitung der Ausschreibung die politischen Gremien zu beteiligen.