Berichterstattung durch:         Herrn Meyer

                                             Frau Hake

 

In der Stadt Rheine hat es aufgrund des Einsatzes des Beirates für Menschen mit Behinderung bislang eine „Insellösung“ für die Mitnahme von Scootern gegeben. E-Scooter-Fahrer wurden in Bussen mitgenommen, wenn sie einen E-Scooter-Führerschein vorweisen konnten und der Scooter mit Person unter 350 kg schwer war. Laut EU-Richtlinie von 2005 wird nur von der Mitnahme von Rollstühlen einschließlich Benutzer gesprochen, sodass für die Mitnahmepraxis von Scootern eine rechtliche Grauzone besteht. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat an seine Mitglieder die Empfehlung ausgesprochen, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen zu untersagen. Aktuelle Studien haben ergeben, dass von den E-Scootern eine extrem hohe Unfallgefährdung ausgehen würde. Die E-Scooter haben einen hohen Schwerpunkt, sodass Unfälle – insbesondere bei Aufstellung in Fahrtrichtung – nicht auszuschließen sind.

 

Die Verkehrsgesellschaft hat den Sachverhalt im Beirat „Verkehr“ ausführlich diskutiert. Es wurde beschlossen, sich dieser Empfehlung anzuschließen. Da die Mitnahme von Scootern in Bussen und Straßenbahnen landesweit ein besonderes Problem ist, hat der Landesbehindertenbeirat zusammen mit dem Behindertenbeauftragten NRW am 12. Januar 2015 eine Resolution an das Verkehrsministerium NRW gesandt und darum gebeten, ein umfassendes Gutachten zu der Situation erstellen zu lassen. Darauf bezogen sollen dann neue Richtlinien und Voraussetzungen für eine sichere Mitnahme geregelt werden.