Sitzung: 19.03.2015 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 041/15
01:59:51
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
- Abwägungsbeschluss:
Der Einspruch eines Anliegers vom 30.09.2014, ergänzt durch anwaltliches Schreiben vom 23.10.2014, wird zurückgewiesen.
- Einziehungsbeschluss:
Das Teilstück eines Stichweges zur Rheiner Straße, im anliegenden Lageplan in blau dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 2, Flurstück 131 tlw., wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig