Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:59:51

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 


Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss:

Der Einspruch eines Anliegers vom 30.09.2014, ergänzt durch anwaltliches Schreiben vom 23.10.2014, wird zurückgewiesen.

 

  1. Einziehungsbeschluss:

Das Teilstück eines Stichweges zur Rheiner Straße, im anliegenden Lageplan in blau dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 2, Flurstück 131 tlw., wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig