Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:00:53

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 


Beschluss:

 

Das nördliche Teilstück der Gröningstraße, im anliegenden Lageplan in Rot dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 7, Flurstück 449, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für die Straßenfläche nicht mehr gegeben ist.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig