Sitzung: 19.03.2015 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 113/15
02:03:29
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge
siehe Begründung
Zu II: Festlegung
der Herstellungsmerkmale
Der
Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße “, wobei der Abschnitt Oberstraße bis
Schwedenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort:
„Gronauer Straße/Thieberg“ liegt:
A.
„Gronauer Straße “ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es
ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten
Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50
m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster,
d= 8 cm, mit Unterbau.
b) Parken:
Pflasterung von 2,0 m bis 3,00 m breiten
Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit
Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 1,50 m bis 3,00 m breiten
Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur
Verschwenkung der Mischfläche
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an
den vorh. Mischwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
Beschluss des Rates:
Zu
III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße
von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“
der Stadt Rheine vom__________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“
erlassen.
Die o. g. Straße
wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung
endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und
sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit /
ohne Baumbepflanzung und
mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke
aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig