Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:03:29

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:    Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße “, wobei der Abschnitt Oberstraße bis Schwedenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt:

 

A. „Gronauer Straße “ (Verkehrsberuhigter Bereich)

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

a)    Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50 m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.

  

b)    Parken:

Pflasterung von 2,0 m bis 3,00 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

Anlegung von 1,50 m bis 3,00 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

d)    Entwässerung:

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

 

e)  Straßenbeleuchtung:

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

 Beschluss des Rates:

 Zu III:       Satzung über die Herstellungsmerkmale

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ der Stadt Rheine vom__________

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.     Mischfläche, bestehend aus                   

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und

        mit Unterpflanzung

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig