Herr Linke gibt folgende Informationen:

 

Wechsel bzw. Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Primarbereich

 

Das von den kommunalen Schulträgern und mit dem Kreis Steinfurt gemeinsam entwickelte Schul- und Standortkonzept der Förderschulen im Kreis Steinfurt wird nun mit Beginn des Schuljahres 2015/16 (zum 01. August 2015) umgesetzt. Das bedeutet u. a., dass der Förderschwerpunkt Emotionale Soziale Entwicklung (ESE) im Primarbereich nicht mehr von der Peter-Pan-Schule in Rheine abgedeckt, sondern zukünftig von den Förderschulstandorten in Ibbenbüren (ehemals Helen-Keller-Schule), Steinfurt-Borghorst (ehemals Erich-Kästner-Schule) und Lengerich (ehemals Astrid-Lindgren-Schule) übernommen werden wird.

 

Auf Grund der im Zuge der letzten Schulausschusssitzung unter TOP 5 (Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich) erfolgten Anfrage von Frau Stockel kann ich Ihnen mitteilen, dass von dieser Neustrukturierung ca. 50 Schüler/innen der Peter-Pan-Schule in Rheine betroffen sind. Hiervon werden ca. 45 Schüler/innen zum 01. August 2015 zur ESE-Förderschule nach Steinfurt-Borghorst wechseln. Bei den verbleibenden ca. 5 Schüler/innen wird der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf beendet. Schüler/innen, die von der Peter-Pan-Schule in die Grundschulorte des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine wechseln werden, wird es nicht geben.

 

Darüber hinaus werden nach derzeitigem Stand vierzehn zum Schuljahr 2015/16 einzuschulenden Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Lern- und Entwicklungsstörungen; SQ->7; ESE->4; L->1; KME->1; HK->1) neben der Förderschule auch eine Regel- und damit Grundschule der Stadt Rheine seitens der Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagen.

 

Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde in Sachen Gemeinsames Lernen

 

Auf Grund der im Rahmen der letzten Schulausschusssitzung unter TOP 7 (Anfragen und Anregungen) vorgetragenen Bitte von Herrn Mollen, dass die Schulaufsichtsbehörde dem Schulträger die Standards für den sächlichen und personellen Aufwand an den Schulen des Gemeinsamen Lernens definieren und den angeblich nicht bestehenden zusätzlichen sächlichen und personellen Aufwand begründen möge, wurde in der Form nachgekommen, dass die zuständigen Schulaufsichtsbeamten (Herr Eisenberg von der Bezirksregierung Münster und Frau Graf Mannebach vom Schulamt für den Kreis Steinfurt) zu der am 16. März 2015 stattgefundenen Sitzung des Arbeitskreises Schulstruktur eingeladen wurden. Frau Graf Mannebach konnte krankheitsbedingt nicht erscheinen, jedoch hat Herr Eisenberg zu den Themenbereichen „Orte des Gemeinsamen Lernens“ und „Schwerpunktschulen“ umfassend informiert und stand anschließend den anwesenden Vertretern der Fraktionen, der Schulen und des Schulträgers für Fragen zur Verfügung.

 

Aktuelle Anträge auf bauliche Renovierungs-, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen von den Schulen der Stadt Rheine

 

Euregio Gesamtschule

 

Mit Schreiben vom 24. Februar 2015 hat die Euregio Gesamtschule unter Verweis auf bereits in der Vergangenheit gestellte Anträge und Bezug nehmend auf den erneuten Beschluss der Schulkonferenz vom 20. Januar 2015 die weitgehende und umfassende Renovierung der Klassenräume am Hauptstandort der Euregio Gesamtschule Rheine innerhalb des nächsten Jahres beantragt. Dabei wurde erheblicher und sich aufstauender Instandhaltungsbedarf im Gebäude geltend gemacht. Dieser Antrag wurde zuständigkeitshalber an die hiesige Gebäudewirtschaft weitergeleitet.

 

Antrag der Ludgerusschule Schotthock auf Umzug/Eingliederung der an der Antoniusschule noch verbleibenden Klassen zum Hauptstandort zum Schuljahr 2015/16

 

Mit Schreiben vom 23. März 2015 beantragte die Ludgerusschule Schotthock nunmehr den Umzug, sprich die Eingliederung, der zukünftigen Klassen 3a und 4a vom Standort der Antoniusschule zum Hauptstandort der Ludgerusschule zu Beginn des Schuljahres 2015/16.

 

Bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 19. November 2014 wurde unter Berücksichtigung der abgängigen Gebäudenutzung der Antoniusschule ein dauerhaft bestehender zusätzlicher Raumbedarf am Standort der Ludgerusschule Schotthock spätestens mit Beginn des Schuljahres 2016/17 festgestellt. Gleichzeitig wurde der Fachbereich Planen und Bauen beauftragt, für die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten eine entsprechende Bauplanung nebst Kostenkalkulation aufzustellen und das Ergebnis dem Schulausschuss vorzulegen.

 

Die Akquirierung mindestens zwei zusätzlicher Klassenräume könnte dabei durch den Ausbau der „alten“ Hausmeisterwohnung erfolgen. Dabei könnte unter Umständen ebenfalls eine Stärkung und Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes an der Ludgerusschule Schotthock einhergehen.

 

Diesbezüglich haben inzwischen mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Schule und den Fachverwaltungen stattgefunden. Aktuell prüft die Gebäudewirtschaft die angedachten baulichen Maßnahmen und deren Umsetzbarkeit. Dieses bleibt zunächst abzuwarten.

 

Für die Durchführung der Maßnahme steht im Haushalt 2015 zwar ein Betrag i. H. v. 250.000 Euro zur Verfügung, jedoch werden allein aus zeitlichen Erwägungen die benötigten räumlichen Kapazitäten/Voraussetzungen für die Unterbringung von dann sieben Klassen neben dem aktuell bestehenden OGS-Betreuungsbereich am Standort der Ludgerusschule Schotthock bis zum Schuljahresbeginn nicht geschaffen werden können.

 

Gremienstrukturen im Bereich der Jugendhilfe

 

Am 05. März 2015 hat der Jugendhilfeausschuss eine Gremienstruktur im Bereich der Jugendhilfe beschlossen. Punkt 6 des gefassten Beschlusses lautet: „Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Harmonisierung der Beitragssatzung KITA/Tagespflege/OGS/erweiterte Betreuung und bittet den Schulausschuss, ebenfalls Vertreter zu dieser Begleitgruppe zu benennen.“ Die Verwaltung wird für die nächste Sitzung des Schulausschusses am 10. Juni 2015 eine Vorlage erstellen, so dass dann eine Besetzung beschlossen werden kann.