Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/B/1780


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, den unbenannten Stichweg zur Mesumer Straße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist. Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig