I/A/0280

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt

 

Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II für das Land NRW von 19.06-2007 wurde zur Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden im § 5 die bisherige "Einvernehmensregelung" durch eine "Benehmensregelung" ersetzt. Das heißt, dass zugelassene Kreise durch Satzung im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden eine andere qoutale Verteilung der Aufwendungen bestimmen können, wenn die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden 50 % nicht überschreitet. Dieser Teil des Änderungsgesetzes tritt am 01.01.2008 in Kraft.

 

Von dieser Möglichkeit will der Kreis Gebrauch machen und schlägt deshalb vor, die seinerzeit am Veto einer Stadt gescheiterte einvernehmliche Regelung nunmehr im Benehmen mit den Städten und Gemeinden als Satzung zu beschließen.

 

Zur Herstellung des Benehmens werden die Städte und Gemeinden über die Absicht des Kreises mit der Möglichkeit der Stellungnahme informiert.

 

Mit gleichem Änderungsgesetz hat das Land auch den Belastungsausgleich durch die Weitergabe der Wohngeldentlastung neu geregelt. Von dieser Neuregelung profitiert der Kreis Steinfurt durch Mehreinnahmen gegenüber der Veranschlagung im Haushalt 2007 im Umfang von rd. 2,8 Mio €. Im Wege der z. Zt. geltenden 50 %igen Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden will der Kreis davon rd. 1,4 Mio € auf deren Leistungen anrechnen.

 

Nach Auffassung der Stadt Rheine und anderer Kommunen im Kreis Steinfurt muss die erhöhte Landeserstattung in vollem Umfang den Kreisumlage zahlenden Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt zugute kommen. Dieses ist allein schon dadurch sachlich geboten, dass die Städte und Gemeinden im Kreis die Belastungen durch die Arbeitsmarktreform vollständig über die Kreisumlage und einen eigenen 50 %igen Anteil finanzieren. In dieser Frage finden z. Zt. auf Bürgermeisterebene Gespräche mit dem Landrat statt.

 

Dieser Argumentation hält der Kreis zusätzliche belastende Faktoren entgegen:

 

Die Verwaltung hatte bereits in der Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses am 20. März 2007 darüber informiert, dass sich der Bund und mehrere Optionskommunen über die Methode zur Anrechung des Einkommens streiten. Nunmehr liegt höchstrichterliche Rechtsrechung in dieser Frage vor, nach der die Bestimmungen des SGB II im Sinne der vom Bund eingeforderten Einkommenanrechnungsmethode auszulegen sind.

 

Deshalb ist der Kreis Steinfurt gezwungen, die Einkommensanrechnungsmethode zum 0109.07 umzustellen. Durch diese Umstellung werden Mehrkosten von rd. 800.000 € im Kreis Steinfurt für den Rest des Jahres anfallen. Für die Vergangenheit wird der Bund Erstattungsforderungen gegenüber dem Kreis geltend machen. Es ist mit Nachforderungen von rd. 856.000 € für 2005 und rd. 1,1 Mio. € für 2006 zu rechnen. Die Erstattungsbeträge werden das Haushaltsjahr 2007 belasten.

 

Im Ergebnis aller Veränderungen ergeben sich für den Kreis Steinfurt dennoch Minderausgaben von rd. 890.000 € gegenüber der Haushaltsplanung 2007, die im Wege der Kostenbeteiligung mit rd. 1,15 Mio. € direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gehen und mit rd. 260.000 € den Kreishaushalt belasten.

 

Der Landrat hat den Hauptverwaltungsbeamten eine neuerliche Prüfung in der Angelegenheit zugesagt und wird das Ergebnis in den nächsten Tagen mitteilen.

 

 

Überbauung der Stellplatzanlage Stadthalle mit einer Altenhilfeeinrichtung

 

Am 06. Sept. 2007 beginnen die Bauarbeiten zur Errichtung einer Altenhilfeeinrichtung an der Stadthalle mit dem ersten Spatenstich.