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Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass der Beschluss des Kreisausschusses und Kreistages zur Einführung eines Sozialtickets nicht automatisch für die Stadt Rheine gilt, sondern dass es hierfür eines eigenen Beschlusses des Rates bedarf. Darüber hinaus wurde bezüglich der Frage der personellen Ressourcen Kontakt mit dem Leiter der Verkehrsgesellschaft Rheine, Herrn Zunker, aufgenommen. Der erstellte Vermerk über dieses Gespräch ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Herr Gausmann verdeutlicht das Problem, sollte die Stadt Rheine dem Sozialticket nicht beitreten, dass ein Neuenkirchener Bürger das Sozialticket nutzen kann, ein Rheinenser Bürger diese Bedingungen hingegen nicht nutzen kann.

Er empfiehlt dem Sozialausschuss Kenntnis zu nehmen sowie an den zuständigen Bauausschuss zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Nach Klärung einiger Nachfragen fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Verweis an den zuständigen Bauausschuss zur weiteren Beratung.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig