Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Er weist dabei insbesondere auf die personelle Situation in der Fachstelle Migration hin. Weiterhin stellt er klar, dass es in der Stadt Rheine eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter gibt, die etwas tun möchten. Wichtig dabei ist eine vernünftige Kooperation mit den beteiligten Institutionen wie Kirchengemeinden und Vereinen. Das ist mit der momentanen personellen Besetzung der Migrationsstelle neben der Alltagsarbeit in der Flüchtlingshilfe nicht leistbar. Somit greift die Verwaltung den Antrag der BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN auf, eine Koordinierungsstelle einzurichten, wobei allerdings die Notwendigkeit gesehen wird, diese Stelle direkt in der Fachstelle Migration anzusiedeln.

 

Herr Berardis begrüßt ebenfalls die Ansiedlung der Stelle in der Verwaltung.

 

Frau Overesch merkt an, dass die CDU Fraktion eine Entscheidung heute noch nicht treffen möchte, da sie sich noch Nacharbeit zur Vorlage wünscht. Die heutige und zukünftige personelle Situation der Fachstelle gehe aus der Vorlage nicht deutlich hervor. Warum soll es eine Sozialarbeiterstelle sein, könne nicht auch eine Verwaltungsstelle in Betracht kommen?

 

Frau Brauer von der SPD-Fraktion begrüßt den Antrag und auch die Anbindung der Stelle an die Verwaltung.

 

Frau Floyd-Wenke – DIE LINKE kommentiert den Antrag des BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN und bejaht die Notwendigkeit der Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit in der Flüchtlingshilfe, weist aber darauf hin, dass gesetzliche Vorgaben weiterhin bestehen. Die Fraktion DIE LINKE sieht die Anbindung einer Koordinierungsstelle an einen freien Träger kritisch. Auch sie fordert die Verwaltung auf, baldmöglichst ihre Bedarfe zu definieren und unter Einbeziehung der Arbeitsergebnisse des Runden Tischs eine Vorlage, gegebenenfalls auch als Eilentscheid durch den Rat der Stadt Rheine beschließen zu lassen. Frau Floyd-Wenke stellt klar, dass die Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit in der Flüchtlingshilfe eine Aufgabe der Verwaltung sei und diese auch in die personelle Lage versetzt werden müsse.

 

Herr Fleischer - BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN - teilt mit, dass seine Fraktion im Gegensatz zum Antrag auch die Anbindung dieser Stelle an die Verwaltung befürwortet.

 

Herr Huesmann (FDP) schließt sich der CDU an und wünscht sich noch etwas Nacharbeit. Können die Arbeitskreise noch etwas abnehmen? Inwieweit kann Frau Schmidt vom Kreis Steinfurt eingebunden werden?

 

Frau Overesch ergänzt ihre Anmerkung und teilt mit, dass für eine Stellenausweitung/-besetzung  eine Stellenbeschreibung erforderlich ist, damit ein Anforderungsprofil erstellt werden kann. Ist geprüft worden, ob eine Versetzung innerhalb der Verwaltung oder eine Krankheitsvertretung möglich ist?

 

Herr Gausmann macht klar, dass selbst für die Leitung der soeben beschlossenen 6 Arbeitskreise eigentlich kein Personal zur Verfügung steht. Krankheitsvertretungen sind schwierig, wurden soweit wie möglich umgesetzt.

Er schlägt dem Sozialausschuss vor, Kenntnis zu nehmen, die Beschlussfassung direkt an den Rat zu verweisen und die Verwaltung zu beauftragen, eine grobe Bedarfsübersicht/Stellenbeschreibung zu erstellen und die Möglichkeit der Abordnung einer anderen Person zu prüfen.

 

Herr Jansen von der CDU-Fraktion merkt an, dass eine Stelle zuviel da sei, wenn die neue Stelle geschaffen und der erkrankte Kollege aus der Migrationsstelle wieder einsatzfähig sei.

 

Herr Gausmann stellt klar, dass die neu zu schaffende Stelle zusätzliche, bisher nicht angefallene Tätigkeiten betreffen.

Er schlägt an dieser Stelle vor, eine Ergänzungsvorlage für den Rat zu erstellen. Dabei würde seitens der Verwaltung geprüft werden, ob eine Minimalaufteilung denkbar wäre, um Drittmittel zu erhalten. Der Hauptteil müsste jedoch bei der Verwaltung verbleiben. Grundsätzlich bleibt die Verwaltung bei der Auffassung, dass die Anbindung der Stelle bei der Verwaltung zu sehen ist.

 

Nach Abschluss der Diskussion fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis, beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung die in der Sitzung aufgeworfenen Fragestellungen zu erörtern, damit der Rat am 23.06.2015 einen Beschluss fassen kann.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig