Herr Schröer erklärt, dass man sich seit 2013 intensiv damit beschäftige, was mit den Geldern nach § 11 Abs. 2 ÖPVNG gemacht werden könne. Man habe sich für den Umbau verschiedener Bushaltestellen entschieden und festgestellt, dass es sinnvoll sei, die Haltestellen durch die Verkehrsgesellschaft bauen zu lassen. Die Verkehrsgesellschaft habe den Zuschuss bekommen und die Umsetzung der Maßnahme daraufhin selber durchgeführt. Die Thematik werde in dem beiliegenden Vermerk ausgeführt.