Sitzung: 30.07.2015 Wahlausschuss
0:01:30
Der Wahlleiter verpflichtete die
anwesendenj Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes mit folgenden
Text:
„Gemäß
§ 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)
verpflichte ich Sie als Beisitzer/innen des Wahlausschusses zur unparteiischen
Wahrnehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer
amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis
unterliegenden Angelegenheiten.“