Sitzung: 16.08.2007 Schulausschuss
Frau Ehrenberg verliest
folgende Information:
„Es gibt zurzeit eine größere Zahl von Kindern und
Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen
teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht
aufbringen können. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer
Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen, und
vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ihre Kinder.
Viele Kommunen haben bereits aus eigener Initiative
Modelle entwickelt, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Mahlzeit in
der Ganztagsschule zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es im Land viele freie
Träger und Einrichtungen, die die Kinder und Jugendlichen in den Schulen auch
bei der Wahrnehmung von Verpflegungsangeboten unterstützen. Die Landesregierung
begrüßt diese Initiativen und Modelle und wird sie auch in Zukunft
unterstützen. Sie weiß aber auch um die dadurch entstehenden finanziellen
Belastungen.
Die Landesregierung richtet daher mit dem Landesfonds
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ein
Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Unterstützung der Kommunen
und der bedürftigen Kinder und Jugendlichen ein.
Der Landesfonds umfasst pro Schuljahr ein Volumen von
10 Mio EUR. Er ist ein Anreiz zur Entfaltung und Bündelung von örtlichen
Initiativen und Modellen. Willkommen ist auch eine Verstärkung durch Sponsoren
oder Spenden.
Kinder und Jugendliche, die sich in finanziellen
Notlagen befinden, bedürfen in der Regel auch einer intensiven
Bildungsförderung, wie sie Ganztagsschulen bieten. Der Landesfonds kann und
soll auch finanzschwache Eltern motivieren, ihre Kinder in einer Ganztagsschule
anzumelden. Daneben ist es auch Ziel des Landesfonds, Kinder und Jugendliche an
eine gesunde Ernährung heranzuführen und ein angemessenes Sozialverhalten beim
Essen zu fördern. Die Verknüpfung mit Bewegungsangeboten ist ebenfalls zu
empfehlen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass
mittelfristig andere möglichst bundeseinheitlich anzuwendende Instrumente
entwickelt werden, die die finanzielle Notlage von Familien lindern oder nach
Möglichkeit beseitigen. Sie wird im ersten Quartal des Jahres 2009 die
Umsetzung des Landesfonds auswerten und – auch unter Berücksichtigung von
Entwicklungen auf Bundesebene – über die Weiterführung und die weitere
Ausgestaltung neu entscheiden.
Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern
und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote einer
offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der
Sekundarstufe I.
Die Landesförderung geht von Kosten für ein
Mittagessen von 2,50 Euro aus. Ausgehend von 200 Tagen werden daher Ausgaben in
Höhe von 500 Euro pro Kind und Jahr angenommen. Hiervon beabsichtigt das Land,
einen Betrag von 200 Euro pro Kind (ein Euro pro Essen) zu übernehmen. Zu
beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10 Mio. Euro gedeckelt ist.
Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung
reduzieren, es sei denn das Land wäre kurzfristig bereit, die Mittel
aufzustocken.
Die Förderrichtlinie sieht auch Eigenanteile sowohl
der Kommunen als auch der Eltern vor. Der Anteil der Kommune beträgt jährlich
100 Euro pro Kind (50 Cent pro Essen). Die Eltern müssen zur Teilnahme an dem
Landesfonds einen Eigenanteil von 200 Euro pro Jahr (ein Euro pro Mahlzeit)
erbringen.
Anträge für Landesmittel müssen bis zum 30.09.07
gestellt werden.
Die Stadt Rheine könnte nach derzeitigem Stand beim
Land Mittel für 375 Kinder (225 Kinder aus offenen Ganztagsgrundschulen, 100
Gesamtschüler der Sekundarstufe 1 und 50 Ganztagshauptschüler) beantragen.
Für Landesförderung würde demnach jährlich
375 x 200 Euro = 75.000 Euro betragen.
Die Stadt Rheine müsste jährlich einen Eigenanteil von
375 x 100 Euro = 37.500 Euro erbringen.
Der Schulausschuss muss in der heutigen Sitzung
entscheiden, ob er dem HFA für die Sitzung am 18.09.07 vorschlagen will, bis
zum Stichtag 30.09.07 eine Landesförderung zu beantragen. Wenn ja, müssen für
den Zeitraum vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2007 9.375 Euro und für das Jahr 2008 37.500 Euro an städtischen Eigenmitteln
bereitgestellt werden.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss einstimmig, in seiner nächsten Sitzung zu beschließen, 37.500 €
für den städtischen Anteil zum Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in die
Ergebnispläne für 2008 und 2009 einzustellen.