Frau Ehrenberg verliest folgende Information:

 

„Es gibt zurzeit eine größere Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen, und vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ihre Kinder.

Viele Kommunen haben bereits aus eigener Initiative Modelle entwickelt, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Mahlzeit in der Ganztagsschule zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es im Land viele freie Träger und Einrichtungen, die die Kinder und Jugendlichen in den Schulen auch bei der Wahrnehmung von Verpflegungsangeboten unterstützen. Die Landesregierung begrüßt diese Initiativen und Modelle und wird sie auch in Zukunft unterstützen. Sie weiß aber auch um die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen.

 

Die Landesregierung richtet daher mit dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Unterstützung der Kommunen und der bedürftigen Kinder und Jugendlichen ein.

 

Der Landesfonds umfasst pro Schuljahr ein Volumen von 10 Mio EUR. Er ist ein Anreiz zur Entfaltung und Bündelung von örtlichen Initiativen und Modellen. Willkommen ist auch eine Verstärkung durch Sponsoren oder Spenden. 

 

Kinder und Jugendliche, die sich in finanziellen Notlagen befinden, bedürfen in der Regel auch einer intensiven Bildungsförderung, wie sie Ganztagsschulen bieten. Der Landesfonds kann und soll auch finanzschwache Eltern motivieren, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden. Daneben ist es auch Ziel des Landesfonds, Kinder und Jugendliche an eine gesunde Ernährung heranzuführen und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern. Die Verknüpfung mit Bewegungsangeboten ist ebenfalls zu empfehlen.

 

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass mittelfristig andere möglichst bundeseinheitlich anzuwendende Instrumente entwickelt werden, die die finanzielle Notlage von Familien lindern oder nach Möglichkeit beseitigen. Sie wird im ersten Quartal des Jahres 2009 die Umsetzung des Landesfonds auswerten und – auch unter Berücksichtigung von Entwicklungen auf Bundesebene – über die Weiterführung und die weitere Ausgestaltung neu entscheiden. 

 

Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I.

 

Die Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen von 2,50 Euro aus. Ausgehend von 200 Tagen werden daher Ausgaben in Höhe von 500 Euro pro Kind und Jahr angenommen. Hiervon beabsichtigt das Land, einen Betrag von 200 Euro pro Kind (ein Euro pro Essen) zu übernehmen. Zu beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10 Mio. Euro gedeckelt ist. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung reduzieren, es sei denn das Land wäre kurzfristig bereit, die Mittel aufzustocken.  

 

Die Förderrichtlinie sieht auch Eigenanteile sowohl der Kommunen als auch der Eltern vor. Der Anteil der Kommune beträgt jährlich 100 Euro pro Kind (50 Cent pro Essen). Die Eltern müssen zur Teilnahme an dem Landesfonds einen Eigenanteil von 200 Euro pro Jahr (ein Euro pro Mahlzeit) erbringen.

 

Anträge für Landesmittel müssen bis zum 30.09.07 gestellt werden.

 

Die Stadt Rheine könnte nach derzeitigem Stand beim Land Mittel für 375 Kinder (225 Kinder aus offenen Ganztagsgrundschulen, 100 Gesamtschüler der Sekundarstufe 1 und 50 Ganztagshauptschüler) beantragen.

 

Für Landesförderung würde demnach jährlich

 

375 x 200 Euro = 75.000 Euro betragen.

 

Die Stadt Rheine müsste jährlich einen Eigenanteil von

 

375 x 100 Euro = 37.500 Euro erbringen.

 

Der Schulausschuss muss in der heutigen Sitzung entscheiden, ob er dem HFA für die Sitzung am 18.09.07 vorschlagen will, bis zum Stichtag 30.09.07 eine Landesförderung zu beantragen. Wenn ja, müssen für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2007 9.375 Euro  und für das Jahr 2008     37.500 Euro an städtischen Eigenmitteln bereitgestellt werden.

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, in seiner nächsten Sitzung zu beschließen, 37.500 € für den städtischen Anteil zum Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in die Ergebnispläne für 2008 und 2009 einzustellen.