Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Gausmann erklärt die Notwendigkeit, die Förderrichtlinien der Seniorenbegegnungsstätten, entstanden in den 70/80er Jahren, zu überarbeiten. Parallel gab es zum Haushaltsplan 2015 „10 Millionen in 10 Jahren“ mit dem Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, ob im Rahmen der Seniorenarbeit andere, zeitgemäßere Fördermodalitäten realisiert werden könnten.

Der Sozialplan Alter, der in den Förderrichtlinien nicht mal Berücksichtigung findet, sieht im Rahmen der Umsetzung der Seniorenarbeit unterschiedliche Zielgruppen unterschiedlichen Alters vor. Die Zielgruppenorientierung soll bei der Angebotsstruktur stärker beachtet werden.

Des Weiteren möchte man weg von der Entscheidung, eine Einrichtung bekommt Betriebskostenzuwendungen, wenn es sich um eine Seniorenbegegnungsstätte handelt. Die gemischt genutzten Einrichtungen sollen bezüglich der Betriebskostenförderung stärker berücksichtigt werden. Alle Einrichtungen, die Seniorenarbeit anbieten, sollen unter Beachtung der Qualitätsmerkmale bei der Förderung berücksichtigt werden.

Die Teilhabe von Personen im Seniorenalter mit mehr und weniger Einkommensbezügen soll gerechter realisiert werden. An dieser zusätzlichen Aufgabe wird zur Zeit gearbeitet und im Seniorenbeirat und im Arbeitskreis Senioren zu gegebener Zeit erörtert werden.

 

Frau Overesch merkt an, dass die CDU-Fraktion es sehr begrüßt, dass auch die Verwaltung sich dem Paradigmenwechsel weg von Betreuung und Überbetreuung hin zur Aktivierung der Selbstbestimmung von Senioren nicht verschließt und das Konzept dahingehend anpasst.

Sie bittet darum, die Beteiligung offen und transparent zu gestalten.

 

Auch Herr Ortel von der Alternative für Rheine begrüßt die Vorlage, auch hinsichtlich der Thematik Inklusion und der Betrachtung der demografischen Entwicklung.

 

Herr Cosse zweifelt daran, dass sich Personengruppen von 55 bis 67 Jahren von Seniorenbegegnungsstätten angesprochen fühlen und die Angebote nutzen. Es müssten vielmehr Bedarfe geklärt werden.

Seine Fraktion kann die neuen Grundsätze nicht begrüßen. Allerdings wird begrüßt, dass diese neue Arbeit unter den neuen Vorstellungen im Seniorenbeirat und in der Arbeitsgruppe Soziales vorgestellt werden, um da zu beraten, ob es überhaupt Bedarfe in der vorgenannten Altersgruppe gibt.

 

Herr Jansen von der CDU Fraktion merkt an, dass er es sinnvoll findet, im jetzigen Beratungsprozess über Bedarfe und Angebote zu sprechen. Wenn man über Fördermodalitäten spricht, müsse man auch prüfen, wo wirklich Bedarfe sind und wo man Synergien heben könne.

 

Herrn Brauer (SPD) fehlt in der Vorlage die konkrete Änderung der Förderrichtlinien. Da es sich aber scheinbar erst um die Startphase handelt, kann er der Vorlage auch zustimmen.

 

Herr Cosse schlägt eine Änderung der Formulierung insoweit vor, dass der Sozialausschuss die neuen Grundsätze zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, weiter zu beraten.

 

Herr Jansen ergänzt diesen Vorschlag, dass die Ergebnisse und Anregungen der Diskussion in den weiteren Beratungsprozess mit einfließen.

 


Beschluss:

 

Der Sozialauschuss nimmt die neuen Grundsätze zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit Einbeziehung der Ergebnisse aus der Diskussion, weiter zu beraten.