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Es wird beantragt individuell geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Kindergärten und Grundschulen vor hohen Geschwindigkeiten und vermeidbarem Lärm zu schützen. Der Jugendhilfe- und Schulausschuss soll die durch die Verwaltung erarbeiteten Vorschläge bewerten und jeweils dem Bauausschuss priorisierte Empfehlungen für die Umsetzung geben (vgl. Anlage 2). Dabei sollen Vorschläge der Leiter von Kindertagesstätten und Grundschulen in die Erarbeitung einfließen.

 

Verfahrensvorschlag

Verweisung des Antrages zunächst  zur Vorberatung an den AK-Verkehr