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Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag aus formellen Gründen noch ergänzt werden müsse um die Überschrift der Satzungsänderung, die Präambel und den Paragrafen für das Inkrafttreten dieser Änderung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende Satzungsänderung:
1.
Änderungssatzung zur
Satzung
der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts
„Technische
Betriebe Rheine“
vom
____. November 2015
Aufgrund der §§ 7
Abs. 1 Satz 1, 114a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.
Juni 2015 (GV. NRW, S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom
3. November 2015 die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rheine über die
Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe Rheine“ vom 11. Dezember
2007 beschlossen.
§ 5 Der
Verwaltungsrat
(3) Die weiteren
Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Vertreter/innen werden gem. § 114a
Abs. 8 GO NRW vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt; für die
Wahl gilt § 50 Abs. 5 GO NRW sinngemäß. Verwaltungsratsmitglieder und ihre
Vertreter/innen können außer Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine auch Bürger
sein, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
§ 14
Inkrafttreten
Diese
Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig