Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag aus formellen Gründen noch ergänzt werden müsse um die Überschrift der Satzungsänderung, die Präambel und den Paragrafen für das Inkrafttreten dieser Änderung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende Satzungsänderung:

 

 

1. Änderungssatzung zur

Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts

„Technische Betriebe Rheine“

vom ____. November 2015

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 114a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW, S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 3. November 2015 die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe Rheine“ vom 11. Dezember 2007 beschlossen.

 

§ 5 Der Verwaltungsrat

 

(3) Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Vertreter/innen werden gem. § 114a Abs. 8 GO NRW vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 5 GO NRW sinngemäß. Verwaltungsratsmitglieder und ihre Vertreter/innen können außer Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine auch Bürger sein, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 

§ 14 Inkrafttreten

 

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig