Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:48:10


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die folgende 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine:

 

 

1. Änderungssatzung

zur Verwaltungsgebührensatzung

der Stadt Rheine

vom __________

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW S. 496), der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2015 (GV NRW S. 448), und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW vom 23. August 1999 (GV NRW S. 524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GV NRW S. 622), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 03. November 2015 folgende 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung beschlossen:

 

 

§ 10

Inkrafttreten

 

Diese 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Rheine
Gebührentarife

Tarif-Nr.

Gegenstand

Gebühr
in €

 

1

 

Vervielfältigungen und Auszüge

 

a)       Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format

          DIN-A4
für die ersten 10 Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils

 

b)      bei größerem Format als DIN-A4 für jede Seite

 

c)       Farbkopien und –ausdrucke

          im Format A4

          im Format A3

          im Format A2

 

d)             Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten

 

 

 

 

 

 

          0,70

          0,40

 

          0,90

 

 

          1,20

          1,70

          2,70

 

 

 

 

 

          9,00

 

2

Beglaubigungen und Zeugnisse

 

a)       Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen

 

b)      Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite

 

 

 

          2,00

 

 

          3,75

 

3

Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
 je angefangene halbe Stunde

 

 

 

 

          24,00

 

4

Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch  (z. B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde

 

 

 

 

 

 

          25,00

 

5

Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc.

          3,00

 

 

6

 

Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken und Müllsiegelmarken

 

 

 

          5,00

 

7

Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde

 

 

          24,00

 

8

Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden

je angefangene halbe Stunde

 

 

 

 

          24,00

 

9

Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für

 

a)       Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde

 

b)      Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde

 

c)       Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde

 

 

 

 

          24,00

 

          24,00

 

 

          19,00

 

10

Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen
bis 40 Seiten für jede angefangene Seite

für jede weitere Seite

 

 

 

          0,35

          0,35

 

11

Lichtpausen und Plots

 

a)       DIN-A4

b)      DIN-A3

c)       DIN-A2

d)      DIN-A1

e)       DIN-A0

 

Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.

 

 

 

          8,00

          8,50

          10,50

          12,50

          14,50

 

12

 

Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen

je angefangene halbe Stunde

 

 

 

          24,00

 

13

Für Vermessungsleistungen und Auszüge aus dem Kataster gelten die Gebührentarife und Kostensätze der Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 

Ferner gelten bei Abgabe kommunaler digitaler Geodaten

 

a)             Im Vektorformat

je angefangenen qkm

je weiteren qkm

 

b)             Im Rasterformat

je angefangenen qkm

je weiteren qkm

 

 

 

 

          50,00

          5,00

 

 

          30,00

          2,50

 

14

Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger

je angefangene 10 Minuten

 

 

          8,00

 

15

Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr

          4,00

 

16

Bereitstellung von Akten der Bauaufsicht zur Einsichtnahme

 

Zuzüglich der Kosten pro Kopie nach Tarifstelle

1 a – d

 

          20,00

 

 

 

17

 

Ausdrücke/Auszüge aus Mikrofilmscannern

 

a)       Grundgebühr

b)      Ausdruck je Seite DIN-A3

c)       Ausdruck je Seite DIN-A4

 

 

 

 

          5,00

          3,00

          1,00

 

18

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

 

a)       Geh- und Radwegsperrung

          aa)          bis 1 Monat

          bb)         jeder weitere angefangene Monat

          cc)          Verlängerung je angefangene 4 Wochen

          dd)         Zuschlag für zusammenhängende Maßnahmen,

            pro weitere Straße

 

b)      Fahrbahnsperrung

          aa)          bis 1 Monat

          bb)         jeder weitere angefangene Monat

          cc)          Verlängerung je angefangene 4 Wochen

          dd)         Zuschlag für zusammenhängende Maßnahme,

            pro weitere Straße

 

c)       Zuschlag für Mehraufwand

          aa)          Prüfung Umleitungspläne

          bb)         Eilzuschlag bei Antrag < 5 WT

          cc)          Ortstermin oder Besprechung, pro Termin

            (ausgenommen Tagesbaustellen)

          dd)         selbst erstellte Verkehrszeichenpläne

 

d)      Daueranordnung für Geh- und Radwege (Jahresgenehmigung)

 

 

 

 

 

 

          30,00

          10,00

          20,00

 

          5,00

 

 

          50,00

          10,00

          20,00

 

          10,00

 

 

          20,00

          30,00

          40,00

 

          150,00

 

          200,00

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig