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Herr Ortel merkt an, dass er durch die Vorlage der Verwaltung keinen Erkenntnisgewinn im Sinne des gestellten Prüfauftrages der Fraktionen CDU und Grüne erkennen könne.
Frau Reinke erklärt, die Fraktion CDU sei mit dem bisherigen
Ergebnis nicht zufrieden. Man werde aber die unter TOP 5.8 erwähnte
Prioritätenliste [Kosten- und Maßnahmeplanung]abwarten,
welche für Mitte Dezember terminiert ist. Nur auf Grundlage dieser könne eine
Budgetierung vorgenommen werden.
Herr Gude und Herr
Mollen geben zu bedenken, dass im CDU-Antrag eine andere Prioritätenliste als
die für Dezember terminierte gemeint sei. Ziel solle sein, ein System zu
entwickeln, bei dem der Schulausschuss zu jeder Zeit über alle schulbaulichen
Maßnahmen, auch zurückgestellte abseits der Prioritätenliste, informiert sei.
Dadurch sollten aus schulpolitischer Sicht die Schwerpunkte der nächsten Jahre
erkennbar sein, sodass gegebenenfalls eine abweichende Priorisierung
vorgeschlagen werden könne. Erfülle die für Mitte Dezember erwartete
Prioritätenliste diese Anforderungen nicht, so würde ein entsprechender Antrag
der SPD-Fraktion erfolgen.
Frau Karasch
verweist auf die Menge angedachter, jedoch nicht durchgeführter Maßnahmen in
2015, welche hinter der Wohnraumschaffung für Flüchtlinge zurückstehen mussten.
Vor diesem Hintergrund prognostiziert sie, dass auch zukünftige Prioritätenlisten
für die nächsten Jahre lediglich eine kurze Halbwertszeit haben würden.
Herr Gude äußert
Verständnis für diese Problematiken, hebt jedoch hervor, dass es primär um die
Einrichtung grundlegender Verfahren ginge, nicht um die direkte Wirksamkeit selbiger.
Er formuliert den von der SPD-Fraktion angedachten Antrag wie folgt:
Die Verwaltung wird
beauftragt für den Schulausschuss eine mehrjährige Übersicht zu erstellen, mit
Priorisierung über geplante und bestehende Baumaßnahmen.
Der Antrag wird
einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zu Kenntnis.