Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Brüggemeier ergänzt die Vorlage um die aktuellen Entwicklungen und Zahlen. Auf Anmerkung von Herrn Gude wird auch hier zugestimmt, den Ausschussmitgliedern eine aktualisierte Liste gesondert zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Reinke und Herr Mollen heben beide im Namen ihrer Fraktionen den Vorschlag der Verwaltung, im Hinblick auf die zu erwartenden Schülerzahlentwicklungen an der Ludgerusschule Schotthock zwei Eingangsklassen zu bilden, hervor.

 

Herr Wilp übt vor dem Hintergrund der ungewissen Flüchtlingszuweisungen Kritik an der Rechtsauslegung und Haltung der Bezirksregierung, welche eine Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl auf 31 Klassen sieht und befürwortet ausdrücklich die Beschlussfassung der Festlegung einer Klassenrichtzahl von 32 durch den Schulträger.

 

Herr Mollen fügt hinzu, dass bei einer konsequenten Berücksichtigung der in der Vorlage prognostizierten Flüchtlingszahlen eine Anhebung der Klassenrichtzahl auf 33 bzw. 34 Klassen vorzunehmen sei. Ob sich diese Forderungen bei der Bezirksregierung durchsetzen lasse sei zwar fraglich, die Forderung an sich jedoch legitim.

 

Herr Gude merkt an, dass Gespräche mit der Bezirksregierung stattgefunden hätten. Es bestände keinerlei Flexibilität bei laufenden Veränderungen wie Flüchtlingszuweisungen. Dies sei gerade auf Grund der ungewissen und potenziell für die Klassenrichtzahl bedeutenden Mengen an zusätzlichen Kindern problematisch.

 

Frau Karasch sieht die Bezirksregierung und das Schulministerium im Licht der Flüchtlingsproblematiken vor der Herausforderung neue Modelle zu entwickeln, die die Anpassung der Klassenrichtzahl an unterjährige Entwicklungen zuließen. Die Lösung der Stadt Rheine sei darüber hinaus in Ihrer letztendlichen Wirksamkeit ebenfalls fraglich, da geschaffenen Klassenkapazitäten nicht ausreichend sein könnten.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren bzw.  in Erwartung der in naher Zukunft zu erwartenden schulpflichtigen Flüchtlingskinder, für das Schuljahr 2016/2017 auf 32 Eingangsklassen fest.

 

2)   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/2017 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

-      Hauptstandort Altenrheine

-      Teilstandort Rodde

3

Edith- Stein- Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

3

Johannesschule Mesum

- Hauptstandort Mesum

          - Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule

2

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

2

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

3

 

 

Gesamt

32

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig