Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Dr. Gießmann begründet die verspätete Vorlagenveröffentlichung wie folgt:

 

Durch Personalwechsel wurde die Erarbeitung des Berichtswesens dahingehend erschwert, dass Mitarbeiter, welche für den Großteil des Haushaltsjahres für die Budgetplanung und –bewirtschaftung der Produktgruppe 1202 (Betreuungsangebote) zuständig waren, nur noch in zeitlich eng begrenztem Rahmen zur Beratung  zur Verfügung standen. Die Budgetauswertungen und Erklärungen gestalteten sich darüber hinaus durch verschiedene Besonderheiten in diesem Jahr extrem kompliziert.

Allerdings zeige dieser Sachverhalt deutlich auf, dass keine Zahlen ungeprüft in das Berichtswesen aufgenommen würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Doerenkamp zur Zusammensetzung der Ergebnisverbesserung i. H. v. 56.000 € im Budget 1201 – Schülerfahrtkosten- erklären zunächst Herr Angerhausen und im Anschluss bestätigend Herr Brüggemeier, dass es sich bei der Schülerfahrtkostenerstattung um antragsabhängige Pflichtleistungen handele und es dabei durch nicht  vorhersehbare, verminderte Antragsstellungen zu Minderaufwendungen gekommen sein könne. Diese würden als Deckung in den Haushalt zurückfließen.

 

Herr Gude ergänzt, dass bei einem Finanzvolumen von 1,4 Mio. Euro im Bereich der Schülerfahrtkosten dieser Minderaufwandsbetrag als recht passgenau zu bezeichnen sei.

 

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppen 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen) und 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen) – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2015 zur Kenntnis.