Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Mollen weist darauf hin, dass bzgl. des Verhältnisses vom monatlichen Beitrag der Eltern zur Ferienbetreuung [10,- Euro] im Vergleich zum normalen, am Jahresbruttoeinkommen ausgerichteten Monatsbeitrag für Betreuungsleistungen eine erhebliche Diskrepanz zwischen den verschiedenen Beitragsgruppen bestände.

In der Beitragsgruppe bis 25.000 Euro mache der Beitrag zur Ferienbetreuung ca. 40 % des Beitrages zu den Betreuungsleistungen aus, während es in der höchsten Beitragsgruppe noch lediglich 5,8 % seien. Ähnliche Schwankungen [66% zu 7,6 %] lägen in der Betreuung „Schule von acht bis eins“ vor.

 

Herr Wilp merkt an, dass die Vorlage keine Beschlussvorlage sei, sondern lediglich eine Information über den Status quo. Daher sollte man die Anmerkungen von Herrn Mollen bei zukünftigen Beratungen zur Satzungsharmonisierung mit einbeziehen.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Informationen über die Anpassung der Elternbeiträge im Bereich OGS und Übermittagsbetreuung zur Kenntnis.