Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden

Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die nachstehende 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine - Unterhaltungssatzung Fließgewässer –.

 

 

7. Änderungssatzung zur
Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes
für fließende Gewässer in der Stadt Rheine
- Unterhaltungssatzung Fließgewässer -
vom
______. Dezember 2015

 

 

Die Bezeichnung der männlichen Form  (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.

 

Aufgrund der

·      §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496),

·      §§ 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2007, S. 708),

·      §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666)

hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 15. Dezember 2015 die 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unter­haltungs­auf­wandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine – Unterhaltungssatzung Fließgewässer – vom 18. Dezember 2008 beschlossen.

 

In § 2 „Unterhaltungsaufwand“ erfolgt in der Auflistung der Umlagebeträge der Unterhaltungsverbände nachstehende Änderung:

Altenrheine                 20,50 €/ha,

Bevergerner Aa           16,00 €/ha,

Elte                             12,00 €/ha,

Frischhofsbach            16,00 €/ha,

Hemelter Bach             17,00 €/ha,

Hörsteler Aa                12,00 €/ha,

Hummertsbach              8,00 €/ha,

Landersum/Bentlage   20,00 €/ha,

Saerbeck                     11,00 €/ha,

Wambach                    25,00 €/ha.

 

In § 7 „Inkrafttreten“ wird folgender Satz angefügt:

Die 7. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig