Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 5

00:32:55

 

Herr Kahle erklärt, dass die CDU-Fraktion der zeitgemäßen Anpassung der Satzung zustimmen werde.

 

Herr Weßling fragt an, warum der Bauausschuss die Satzung beschließen müsse und diese nicht sofort im HFA bzw. Rat behandelt werde.

 

Frau Karasch erklärt, dass Mietangelegenheiten der Übergangswohnheime in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallen. Der Schwerpunkt liege hier nicht auf der Satzung, sondern auf Mietangelegenheiten.

 

Herr Ortel stellt fest, dass es sich bei den Erhöhungen um einen Gesamtbetrag in Höhe von 8.700,00 Euro gehe. Nach seinem Verständnis nehme man dies Geld von einem Klientel, welches seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten könne. Aufgebracht habe ihn der letzte Satz der Vorlage auf der Seite 4, wo es heißt: „ Die Anpassung der Nutzungsgebühr an die tatsächlichen Kosten stellt zudem einen Anreiz für die sog. Selbstzahler dar, sich verstärkt um eine eigene, frei anzumietende Wohnung zu bemühen.“ Er erklärt, dass auf Seite 3 aber ausgeführt wurde, dass die Menschen gerade deshalb in diesen Wohnungen bleiben, da sie keine Möglichkeit haben, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Aus seiner Sicht sei der letzte Absatz in der Vorlage blanker Zynismus.

 

Herr Weßling stimmt den Ausführungen von Herrn Ortel zu. Ausschlaggebend für ihn sei, ob der Personenkreis die Kosten selber tragen müsse oder diese über Transferleistungen abgedeckt werden.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die 8.700,00 Euro weitestgehend über Transferleistungen anderer öffentlicher Stellen gezahlt werden. Es sei zahlenmäßig nicht zu ermitteln, ob Bewohner der Übergangswohnheime selber betroffen seien. Richtig sei, dass einige Bewohner in diesen Wohnungen leben, die nicht mehr bezugsberechtigt seien.

 

Herr Kahle merkt an, dass es nicht darum gehe, 8.700,00 Euro mehr einzunehmen, sondern darum, dass man eine Satzung habe, die auf einem inhaltlich, formalen und korrekten Stand sei. Man müsse Klarheit darüber haben, woher das Geld komme und an welcher Stelle es in Rechnung gestellt werden müsse.

 

Herr Kaiser erklärt, dass es sich beim Satz auf Seite 4 kein Zynismus beabsichtigt ist. Bislang sei es so gewesen, dass die Bewohner der Übergangswohnheime 84,48 € Miete je Person incl. Heizkosten, Strom, Wasser, Möblierung und Hausmeisterdienst gezahlt haben. Der Druck, dort auszuziehen, sei nicht sonderlich groß gewesen. Außerdem habe man keine Handhabe zu kündigen. Er erklärt, dass man im Moment kaum freie Wohnungen in Übergangwohnheimen für Flüchtlinge, die jetzt zugewiesen werden, habe.

 

 

Herrn Berardis sei es wichtig, dass das verschiedene Klientel nicht gegeneinander ausgespielt werde. Er finde die Darstellung in der Vorlage unsozial und regt an, die Beratung in den Rat zu verschieben.

 

Herr Brauer erklärt, dass der Rat am 15.12.2015 hierüber sowieso beschließen müsse. Er bittet die Fraktionen, noch einmal über die geäußerten Bedenken zu diskutieren, um zu sehen, ob man zu einem anderen Ergebnis als dem Empfehlungsbeschluss komme.

 

Herr Ortel empfiehlt der Verwaltung, eine E-Vorlage zu erstellen, wo dann auf den letzten Absatz verzichtet werde.

 

 


Beschluss:

 

1.     Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Änderung der Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine mit einer Anpassung der Benutzungsgebühr auf folgende kostendeckende Beträge:

        - die Grundgebühr wird von 4,86 € je qm auf 5,81 € je qm erhöht

        und

        - die Verbrauchsgebühr wird von 43,46 € auf 67,90 € erhöht.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Änderung der Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine und passt die Benutzungsgebühr auf folgende kostendeckenden Beträge an:

        - die Grundgebühr wird von 4,86 € je qm auf 5,81 € je qm erhöht

        und

        - die Verbrauchsgebühr wird von 43,46 € auf 67,90 € erhöht.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 5 Enthaltungen