Sitzung: 26.11.2015 Bau- und Mobilitätsausschuss
01:16:39
Theodor Pelle, Franz-Tacke-Straße 32, Rheine
Herr Pelle möchte
wissen, ob es richtig sei, dass es für die Ein- und Ausfahrt am Judenfriedhof
eine Baugenehmigung gegeben habe.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass die Genehmigung für die Ein- und Ausfahrt am eec im Rahmen der
Baugenehmigung des Parkhauses für den Bauprozess erteilt worden sei.
Herr Pelle ist der
Meinung, dass dies nur die halbe Wahrheit sei. Er erklärt, dass nach fast einem
Jahr der Nutzung dieser Fläche, Herr Büscher erst am 01.08.2015 einen Antrag
für die Nutzung dieser Fläche gestellt
habe, welche am 19.08.2015 genehmigt wurde. Anlage dieser Genehmigung sei
erstmals ein Plan gewesen, der die derzeitige Ein- und Ausfahrt darstelle. Er
möchte betonen, dass Herr Büscher nicht von Anfang an ein Nutzungsrecht gehabt
habe, sondern erst nach einem Jahr der Nutzung diese Genehmigung erhalten habe.
Nachfolgend fragt Herr Pelle:
- Warum bekomme ich auf meine Fragen vom
22.10.2015 keine Antwort?
- Warum herrscht beim Bauamt Uneinigkeit
bezüglich der neuen Zuwegung am Einkaufsmarkt?
Während der Verantwortliche
für die Baugenehmigung ihm mitteilte, dass die Ein-
und Ausfahrt ein Provisorium sei, welche nach Fertigstellung des Park- decks zurückgebaut werde, bekomme ein
paar Tage später vom Planungsamt die
Auskunft, dass man geprüft und festgestellt habe, dass eine Einfahrt zu wenig sei.
3. Wann werden die Anwohner über die Planung der Stadt bzw. des
Investors informiert? Er habe gehört,
dass es weitere Veränderungen aufgrund der
Erweiterung des eec
zwischen Schotthockstraße und Lingener Straße geben soll?
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass er die Eingabe von Herrn Pelle aus der Einwohnerfragestunde der
letzten Sitzung des Bauausschusses unter TOP 2 im Bericht der Verwaltung beantwortet habe. Seine Aussage, dass es
Uneinigkeit im Hause gebe, stimme so nicht. Er erklärt, dass es eine Aussage
vonseiten der Bauordnung gebe, dass diese Ausfahrt im Rahmen der Baugenehmigung
für die Bauzeit genehmigt worden sei. Im Anschluss sei beabsichtigt, diese
Ausfahrt im Rahmen eines Planungsverfahrens abzusichern. Zur dritten Frage
erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass die Anwohner in diesem Planungsverfahren
dann die Möglichkeit haben, ihre Interessen miteinzubringen, wobei die jetzigen
Interessen von Herrn Pelle schon vorliegen und schon berücksichtigt werden. Er
erklärt, dass das Planungsverfahren Anfang 2016 beginne. Dies könnte im
Verfahren auch dazu führen, dass für die Halbierung der Lärmimmission z. B.
eine zweite Ausfahrt geplant werden müsse.
Herr Jonas Klüssendorff, Heinrichstr. 36,
48431 Rheine
Herr Klüssendorff
fragt an, wann seine Eingabe zur Heinrichstraße von der Verwaltung beantwortet
werde. Er habe den Eindruck bekommen, dass die Politik sich nicht wirklich für
die Anwohner interessiere. Ihm fehle im Bauausschuss die Diskussion hierüber.
Die erste Offenlage sei im Bauausschuss nicht diskutiert worden. Er habe den
Eindruck, dass die Politiker an vielen Stellen nicht wissen, was für Eingaben
vorliegen. Er möchte, dass sich die Politik mehr mit diesen Eingaben beschäftigt
um zu sehen, was den Anwohnern wichtig sei. Er bittet um eine schriftliche Antwort
auf seine Eingabe und nicht erst im Rahmen des Abwägungsverfahrens.
Herr Brauer erklärt,
dass nach der Hauptsatzung festgelegt sei, dass die Politik in der
Einwohnerfragestunde nicht antworten dürfe, da dies hier nur die Aufgabe der Verwaltung
sei.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass die Eingaben im Rahmen der Abwägung von der Verwaltung
aufgenommen werden, diese dann im Wortlaut in der Vorlage abgebildet und mit
der Stellungnahme der Verwaltung versehen werde. So sei dann die Politik über
die Vorlage im Einzelnen informiert, welche Eingabe eingegangen seien und welchen
Beschlussvorschlag es gebe. Er erklärt, dass es im Verfahren keine Einzelantworten
geben werde.
Die Stellungnahme
zur Eingabe werde im Rahmen der Niederschrift einzusehen sein. Herr Dr.
Vennekötter könne den Vorwurf so nicht nachempfinden, da alles seinen
geregelten Ablauf habe.