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Theodor Pelle, Franz-Tacke-Straße 32, Rheine

 

 

Herr Pelle möchte wissen, ob es richtig sei, dass es für die Ein- und Ausfahrt am Judenfriedhof eine Baugenehmigung gegeben habe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Genehmigung für die Ein- und Ausfahrt am eec im Rahmen der Baugenehmigung des Parkhauses für den Bauprozess erteilt worden sei. 

 

Herr Pelle ist der Meinung, dass dies nur die halbe Wahrheit sei. Er erklärt, dass nach fast einem Jahr der Nutzung dieser Fläche, Herr Büscher erst am 01.08.2015 einen Antrag für die  Nutzung dieser Fläche gestellt habe, welche am 19.08.2015 genehmigt wurde. Anlage dieser Genehmigung sei erstmals ein Plan gewesen, der die derzeitige Ein- und Ausfahrt darstelle. Er möchte betonen, dass Herr Büscher nicht von Anfang an ein Nutzungsrecht gehabt habe, sondern erst nach einem Jahr der Nutzung diese Genehmigung erhalten habe. Nachfolgend fragt Herr Pelle:

 

  1. Warum bekomme ich auf meine Fragen vom 22.10.2015 keine Antwort?
  2. Warum herrscht beim Bauamt Uneinigkeit bezüglich der neuen Zuwegung am Einkaufsmarkt?

     Während der Verantwortliche für die Baugenehmigung ihm mitteilte, dass die       Ein- und Ausfahrt ein Provisorium sei, welche nach Fertigstellung des Park-          decks zurückgebaut werde, bekomme ein paar Tage später vom Planungsamt     die Auskunft, dass man geprüft und festgestellt habe, dass eine Einfahrt zu     wenig sei.

3. Wann werden die Anwohner über die Planung der Stadt bzw. des Investors informiert? Er habe gehört, dass es weitere Veränderungen aufgrund der           Erweiterung des eec zwischen Schotthockstraße und Lingener Straße geben        soll?

 

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass er die Eingabe von Herrn Pelle aus der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung des Bauausschusses unter TOP 2 im Bericht der Verwaltung  beantwortet habe. Seine Aussage, dass es Uneinigkeit im Hause gebe, stimme so nicht. Er erklärt, dass es eine Aussage vonseiten der Bauordnung gebe, dass diese Ausfahrt im Rahmen der Baugenehmigung für die Bauzeit genehmigt worden sei. Im Anschluss sei beabsichtigt, diese Ausfahrt im Rahmen eines Planungsverfahrens abzusichern. Zur dritten Frage erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass die Anwohner in diesem Planungsverfahren dann die Möglichkeit haben, ihre Interessen miteinzubringen, wobei die jetzigen Interessen von Herrn Pelle schon vorliegen und schon berücksichtigt werden. Er erklärt, dass das Planungsverfahren Anfang 2016 beginne. Dies könnte im Verfahren auch dazu führen, dass für die Halbierung der Lärmimmission z. B. eine zweite Ausfahrt geplant werden müsse.

 

 

Herr Jonas Klüssendorff, Heinrichstr. 36, 48431 Rheine

 

Herr Klüssendorff fragt an, wann seine Eingabe zur Heinrichstraße von der Verwaltung beantwortet werde. Er habe den Eindruck bekommen, dass die Politik sich nicht wirklich für die Anwohner interessiere. Ihm fehle im Bauausschuss die Diskussion hierüber. Die erste Offenlage sei im Bauausschuss nicht diskutiert worden. Er habe den Eindruck, dass die Politiker an vielen Stellen nicht wissen, was für Eingaben vorliegen. Er möchte, dass sich die Politik mehr mit diesen Eingaben beschäftigt um zu sehen, was den Anwohnern wichtig sei. Er bittet um eine schriftliche Antwort auf seine Eingabe und nicht erst im Rahmen des Abwägungsverfahrens.

 

Herr Brauer erklärt, dass nach der Hauptsatzung festgelegt sei, dass die Politik in der Einwohnerfragestunde nicht antworten dürfe, da dies hier nur die Aufgabe der Verwaltung sei.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Eingaben im Rahmen der Abwägung von der Verwaltung aufgenommen werden, diese dann im Wortlaut in der Vorlage abgebildet und mit der Stellungnahme der Verwaltung versehen werde. So sei dann die Politik über die Vorlage im Einzelnen informiert, welche Eingabe eingegangen seien und welchen Beschlussvorschlag es gebe. Er erklärt, dass es im Verfahren keine Einzelantworten geben werde.

 

Die Stellungnahme zur Eingabe werde im Rahmen der Niederschrift einzusehen sein. Herr Dr. Vennekötter könne den Vorwurf so nicht nachempfinden, da alles seinen geregelten Ablauf habe.