Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

1:19:45

 

Frau Floyd-Wenke erläutert den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE und geht dabei insbesondere auf die aus ihrer Sicht bestehende Entlastung durch die Gesundheitskarte ein, die sich mit steigenden Flüchtlingszahlen noch weiter verstärkt. Einen weiteren Vorteil der Gesundheitskarte sieht sie in der Nutzung von Rabatt- und Pauschalsystemen, die seitens der Krankenkassen angeboten werden sowie den Verzicht auf eine Vorprüfung durch die Verwaltung. Der in der Vorlage aufgeführte Mehraufwand für die Erklärung der Gesundheitskarte erschließt sich ihr nicht. Abschließend äußert sie ihr Unverständnis über die in der Vorlage angeführte Anreizfunktion für Asylbewerber.

 

Frau Overesch erklärt, dass es aus Sicht der CDU-Fraktion in Rheine eine gut funktionierende ärztliche Versorgung gibt, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verändert werden sollte. Problematisch ist nicht die Behandlung selbst, sondern vielmehr die Verständigung mit den Patienten, da nicht immer ein Familienmitglied bzw. Bekannte/r verfügbar ist, der dolmetschen kann.

 

Herr Fleischer kann den Wunsch nach einer Gesundheitskarte vor dem Hintergrund der Gleichstellung gut nachvollziehen. Aus seiner Sicht ist es jedoch viel wichtiger, die Menschen direkt bei ihrer Ankunft vernünftig medizinisch zu untersuchen und zu versorgen. Hierzu gehört auch eine Versorgung mit den notwendigen Impfungen um für die hiesigen Krankheiten gewappnet zu sein. Gegenüber einer guten medizinischen Erstversorgung rückt die Gesundheitskarte in den Hintergrund und ist für Menschen, die bereits in der Gesellschaft angekommen sind wichtiger.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsvorsorge für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen“ nicht beizutreten.

 


Abstimmungsergebnis:        12    JA-Stimmen

                                             1    NEIN-Stimme

                                             2    ENTHALTUNGEN