Herr Wenzel von der Firma Uppenkamp und Partner führt aus, dass es bei den Langzeitimmissionsmessungen Fehler an den Messgeräten gegeben habe, so dass ein aussagekräftiges Gutachten nicht erstellt werden konnte. Es müssten neue Messungen durchgeführt werden, um das gewünschte Gutachten erstellen zu können. Er schlägt vor, mit den Anwohnern möglichst schon  in der kommenden Woche Termine zur Wiederholung der Messungen zu vereinbaren. Um weitere Fehler an Messgeräten auszuschließen, sei vorgesehen, die Messegräte während der Messungen zu beaufsichtigen.

 

Herr Niehues regt an, seitens der Stadt Rheine das Gespräch mit der Bahn zu suchen, um gemeinsam Lärmschutzmaßnahmen zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen zu ergreifen.

 

Herr Dewenter führt aus, dass diese Lärmmessung auf Grund von Annahmen bezüglich der Lärmbelästigung für die Anlieger gemacht wurde. Dieses Gutachten solle nun klären, wie groß die Belastung tatsächlich sei.

 

Herr Winnemöller ergänzt, dass er aus eigener Erfahrung sagen könne, dass in anderen Regionen viel mehr für den Lärmschutz getan wird als in Rheine. Rund um Osnabrück z. B. befänden sich mehr Lärmschutzwände an Bahnstrecken als hier vor Ort.

 

Herr Winkelhaus erklärt, dass es aktiven und passiven Lärmschutz gebe. Beim aktiven Lärmschutz würden die Räder der Züge gedämpft oder Lärmschutzwände erstellt, beim passiven Lärmschutz würde z. B. an der Einwirkungsstelle z.B. durch Schallschutzfenster gedämmt.

 

Herr Kuhlmann erläutert, dass eine erneute Messung sicher sinnvoll sei. Die Stadt Rheine werde diesbezüglich nicht mit weiteren Kosten belastet. Nach Vorliegen eines aussagekräftigen Gutachtens sei dann zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Schritte notwendig seien.

 

Herr Wortmann fragt, welcher Lärmwert zulässig sei.

 

Herr Wenzel führt aus, dass es verbindliche Werte nur für den Neubau des Verkehrsweges gebe und diese lägen bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht. Er macht einige Ausführungen hinsichtlich dieser Werte.

 

Herr Dewenter fasst zusammen, dass die Messung zur Erstellung des Gutachtens teilweise an neuen Messpunkten wiederholt werde. In der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses solle über das Ergebnis dieses neuen Gutachtens berichtet werden.