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Es habe einen Antrag von 12 Rheiner Grundschulen zur Übernahme der Kosten des Mittagessens für die aktiven Begleiter/innen (Lehr- bzw. Betreuungskräfte), die die OGS-Schüler/innen bei der Mittagsverpflegung beaufsichtigen, gegeben. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Als Begründung werde angeführt, dass es sich bei der Essensbegleitung um einen Erziehungs- und Ernährungsauftrag mit Kommunikation und Vorbildcharakter handele, sowie um eine pädagogische Herausforderung. Dies sei für die Verwaltung durchaus nachvollziehbar, jedoch entständen hierdurch bei unterstellter Antragszustimmung Kosten i. H. v. ca. 40.000 € jährlich.

 

Da die o. g. Forderungen der Schulen nicht als originäre Aufgabe der Stadt Rheine erachtet würden und die Stadt daher nicht zuständig sei, werde der Antrag nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verantwortung für eine finanzielle Berücksichtigung der Mahlzeiten der Essensbegleiter werde vielmehr bei den Arbeitgebern der selbigen, also beispielsweise den jeweiligen Trägern, gesehen.

 

Frau Karasch ergänzt, dass bei abweichender Meinung des Schulausschuss über den weiteren Umgang mit dem Antrag abgestimmt werden könne. Hierauf verzichten die Ausschussmitglieder.

 

Eine ausführliche Information zu dieser Thematik ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.