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Die Vorlage zum Erhaltungsaufwand an den städtischen Gebäuden 2016 könne noch nicht vorgelegt werden, da die Kosten- und Maßnahmeplanung noch nicht abgeschlossen sei. Dies sei damit zu begründen, dass die Mitarbeiter der Bauverwaltung fast ausschließlich mit der Organisation von Räumlichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung beschäftigt seien. Die Vorlage werde für die jeweilige Schul- bzw. Bauausschusssitzung im Januar 2016 erstellt. Sobald die Maßnahmeplanung abgeschlossen und mit der Schulverwaltung abgestimmt sei (Anfang bis Mitte Dezember 2015) würden die Mitglieder des Schul- und des Bauausschusses die entsprechende Übersicht erhalten.

 

Ebenfalls sei aufgrund der Flüchtlingssituation eine Abarbeitung sämtlicher Inhalte der Prioritätenliste für 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich gewesen, sodass die restlichen Projekte auch noch für 2016 zu berücksichtigen seien. 

 

Es könne jedoch eine Aussage zur Quote der Bauunterhaltung in Relation zum Gebäudeneubauwert an Hand der derzeitigen Haushaltsansätze 2016 gemacht werden. So werde der Richtwert der KGSt von 1,2 Prozent im Jahr 2016 mit 0,7945 % inkl. Handwerksleistungen der TBR unterschritten. Den Richtwert der KGSt erreiche aber kaum eine Kommune und Rheine läge derzeit im oberen Mittelfeld, sei also keinem erheblichen Substanzverzehr ausgesetzt. Im Vergleich dazu lag die Quote im Jahr 2015 bei 0,8261%.

 

Eine Ausführliche Information hierzu ist diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.