Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Stefan Gude berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Schulausschuss und erklärt, dass die Beschlussempfehlung des Schulausschusses nach vorheriger Abstimmung mit allen Fraktionen um die folgenden Punkte 3 und 4 aufgrund der besonderen Situation durch den Flüchtlingszustrom ergänzt werden solle:

 

3.   Der Rat der Stadt Rheine fordert von der Bezirksregierung die Genehmigung zur Bildung weiterer Eingangsklassen als auch weiterer Klassen der Primarstufe und Sekundarstufe I auch während eines laufenden Schuljahres, wenn dieses durch zusätzliche Einschulungen sowie weitere Beschulungen – vor allem durch die steigende Zahl von Flüchtlingen – erforderlich ist. Die Bildung zusätzlicher Klassen soll auch genehmigt werden, wenn durch zusätzliche Einschulungen die festgelegten Klassengrößenhöchstwerte überschritten werden. Die Bezirksregierung wird weiter gefordert, hier entsprechende finanzielle und personelle (pädagogische) Ausstattungen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, dieses entsprechend bei der Bezirksregierung ersatzweise beim Schulministerium einzufordern und nachzuhalten.

 

4.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, kurzfristig dem Schulausschuss die sowohl aktuellen als auch die zu erwartenden Schülerzahlen im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I aufzuzeigen und im Verhältnis zu den bestehenden Klassenzahlen als auch räumlichen Situationen innerhalb der Stadt Rheine darzustellen.

 

Herr Gude fordert die Verwaltung auf, diese Forderungen gegenüber dem Land und der Bezirksregierung energisch zu vertreten.

 

Frau Stockel erklärt, dass die SPD-Fraktion mit der Ergänzung des Beschlussvorschlages einverstanden sei. Es müsse aber aus Sicht ihrer Fraktion die Diskussion um die Räumlichkeiten im SEK-I-Bereich parallel geführt werden.

 

Herr Ortel unterstützt diese Auffassung und weist ergänzend darauf hin, dass der erweiterte Beschlussvorschlag nicht nur die Schulaufsicht und die Bezirksregierung binde, sondern auch den Schulträger, nämlich die Stadt Rheine. Es gehe hierbei um die sächliche und räumliche Ausstattung, was Aufgabe des Schulträgers sei und um die personelle Ausstattung, für die das Land zuständig sei. Er habe insofern Bedenken, dass die weiche Formulierung des ergänzenden Beschlussvorschlages gegenüber der Landes- oder Bezirksregierung nicht zum gewünschten Erfolg führen werde. Insofern solle die Stadt Rheine auf eine Rückmeldung bestehen, nach der die erforderlichen Lehrkräfte auch bereitstünden, denn die Personalplanung basiere auf der Grundlage der gemeldeten Klassenrichtzahlen. Man müsse also gegenüber der Bezirksregierung und dem Land klar zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Rheine eine personelle Reserve erwarte, die kurzfristig abgerufen werden könne.

 

Herr Dr. Lüttmann merkt hierzu an, dass die Verwaltung kein Problem damit haben werde, die Forderung gegenüber dem Land und der Bezirksregierung mit Nachdruck zu vertreten.

 

Frau Karasch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Schulverwaltung bereits im Vorfeld der Schulausschusssitzung um eine entsprechende Aussage der Bezirksregierung bemüht habe, damit aufgrund der prognostischen Entwicklung bei den Flüchtlingskindern mindestens eine Klasse mehr eingerichtet werden dürfe. Bis heute liege hierzu noch keine Aussage vor. Da es sich hierbei um ein Problem für ganz Nordrhein-Westfalen handele, müsse eine Antwort gefunden werden.

 

Auch Herr Wilp glaubt, dass durch die zunehmende Zahl der Flüchtlinge auch im Schulbereich noch einiges auf die Stadt Rheine zukommen werde. Er spricht in diesem Zusammenhang all denjenigen, die bereits heute Klassen mit Flüchtlingskindern beschulen würden, seinen Dank aus, weil diese Lehrkräfte einen großen Anteil an der Integration dieser Kinder hätten.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren bzw.  in Erwartung der in naher Zukunft zu erwartenden schulpflichtigen Flüchtlingskinder, für das Schuljahr 2016/2017 auf 32 Eingangsklassen fest.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/2017 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

-       Hauptstandort Altenrheine

-       Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

3

Johannesschule Mesum/Elte

- Hauptstandort Mesum

      - Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

2

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

2

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

3

 

 

Gesamt

32

 

3.   Der Rat der Stadt Rheine fordert von der Bezirksregierung die Genehmigung zur Bildung weiterer Eingangsklassen als auch weiterer Klassen der Primar­stufe und Sekundarstufe I auch während eines laufenden Schuljahres, wenn dieses durch zusätzliche Einschulungen sowie weitere Beschulungen – vor allem durch die steigende Zahl von Flüchtlingen – erforderlich ist. Die Bildung zusätzlicher Klassen soll auch genehmigt werden, wenn durch zusätzliche Einschulungen die festgelegten Klassengrößenhöchstwerte überschritten werden. Die Bezirksregierung wird weiter gefordert, hier entsprechende finanzielle und personelle (pädagogische) Ausstattungen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, dieses entsprechend bei der Bezirksregierung ersatzweise beim Schulministerium einzufordern und nachzuhalten.

 

4.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, kurzfristig dem Schul­ausschuss die sowohl aktuellen als auch die zu erwartenden Schülerzahlen im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I aufzuzeigen und im Verhältnis zu den bestehenden Klassenzahlen als auch räumlichen Situationen innerhalb der Stadt Rheine darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig