0:32:45
Herr Stefan Gude berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes
im Schulausschuss und erklärt, dass die Beschlussempfehlung des Schulausschusses
nach vorheriger Abstimmung mit allen Fraktionen um die folgenden Punkte 3 und 4
aufgrund der besonderen Situation durch den Flüchtlingszustrom ergänzt werden
solle:
3. Der Rat der Stadt Rheine fordert von der
Bezirksregierung die Genehmigung zur Bildung weiterer Eingangsklassen als auch
weiterer Klassen der Primarstufe und Sekundarstufe I auch während eines laufenden
Schuljahres, wenn dieses durch zusätzliche Einschulungen sowie weitere
Beschulungen – vor allem durch die steigende Zahl von Flüchtlingen –
erforderlich ist. Die Bildung zusätzlicher Klassen soll auch genehmigt werden,
wenn durch zusätzliche Einschulungen die festgelegten Klassengrößenhöchstwerte
überschritten werden. Die Bezirksregierung wird weiter gefordert, hier
entsprechende finanzielle und personelle (pädagogische) Ausstattungen zu
gewährleisten. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, dieses
entsprechend bei der Bezirksregierung ersatzweise beim Schulministerium einzufordern
und nachzuhalten.
4. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die
Verwaltung, kurzfristig dem Schulausschuss die sowohl aktuellen als auch die zu
erwartenden Schülerzahlen im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I aufzuzeigen
und im Verhältnis zu den bestehenden Klassenzahlen als auch räumlichen
Situationen innerhalb der Stadt Rheine darzustellen.
Herr Gude fordert die Verwaltung auf, diese Forderungen gegenüber dem
Land und der Bezirksregierung energisch zu vertreten.
Frau Stockel erklärt, dass die SPD-Fraktion mit der Ergänzung des
Beschlussvorschlages einverstanden sei. Es müsse aber aus Sicht ihrer Fraktion
die Diskussion um die Räumlichkeiten im SEK-I-Bereich parallel geführt werden.
Herr Ortel unterstützt diese Auffassung und weist ergänzend darauf hin,
dass der erweiterte Beschlussvorschlag nicht nur die Schulaufsicht und die
Bezirksregierung binde, sondern auch den Schulträger, nämlich die Stadt Rheine.
Es gehe hierbei um die sächliche und räumliche Ausstattung, was Aufgabe des
Schulträgers sei und um die personelle Ausstattung, für die das Land zuständig
sei. Er habe insofern Bedenken, dass die weiche Formulierung des ergänzenden
Beschlussvorschlages gegenüber der Landes- oder Bezirksregierung nicht zum gewünschten
Erfolg führen werde. Insofern solle die Stadt Rheine auf eine Rückmeldung
bestehen, nach der die erforderlichen Lehrkräfte auch bereitstünden, denn die
Personalplanung basiere auf der Grundlage der gemeldeten Klassenrichtzahlen.
Man müsse also gegenüber der Bezirksregierung und dem Land klar zum Ausdruck
bringen, dass die Stadt Rheine eine personelle Reserve erwarte, die kurzfristig
abgerufen werden könne.
Herr Dr. Lüttmann merkt hierzu an, dass die Verwaltung kein Problem
damit haben werde, die Forderung gegenüber dem Land und der Bezirksregierung
mit Nachdruck zu vertreten.
Frau Karasch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die
Schulverwaltung bereits im Vorfeld der Schulausschusssitzung um eine
entsprechende Aussage der Bezirksregierung bemüht habe, damit aufgrund der
prognostischen Entwicklung bei den Flüchtlingskindern mindestens eine Klasse
mehr eingerichtet werden dürfe. Bis heute liege hierzu noch keine Aussage vor.
Da es sich hierbei um ein Problem für ganz Nordrhein-Westfalen handele, müsse
eine Antwort gefunden werden.
Auch Herr Wilp glaubt, dass durch die zunehmende Zahl der Flüchtlinge
auch im Schulbereich noch einiges auf die Stadt Rheine zukommen werde. Er
spricht in diesem Zusammenhang all denjenigen, die bereits heute Klassen mit
Flüchtlingskindern beschulen würden, seinen Dank aus, weil diese Lehrkräfte
einen großen Anteil an der Integration dieser Kinder hätten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren bzw. in Erwartung der in naher Zukunft zu erwartenden schulpflichtigen Flüchtlingskinder, für das Schuljahr 2016/2017 auf 32 Eingangsklassen fest.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/2017 wie folgt:
Schule |
Verteilung der
Eingangsklassen |
Annetteschule |
2 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule - Hauptstandort Altenrheine - Teilstandort Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
Franziskusschule Mesum |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule Eschendorf |
3 |
Johannesschule Mesum/Elte - Hauptstandort Mesum - Teilstandort Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen Schule |
2 |
Ludgerusschule Schotthock |
2 |
Marienschule Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
2 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
3 |
|
|
Gesamt |
32 |
3. Der Rat der Stadt Rheine fordert von der
Bezirksregierung die Genehmigung zur Bildung weiterer Eingangsklassen als auch
weiterer Klassen der Primarstufe und Sekundarstufe I auch während eines
laufenden Schuljahres, wenn dieses durch zusätzliche Einschulungen sowie
weitere Beschulungen – vor allem durch die steigende Zahl von Flüchtlingen –
erforderlich ist. Die Bildung zusätzlicher Klassen soll auch genehmigt werden,
wenn durch zusätzliche Einschulungen die festgelegten Klassengrößenhöchstwerte
überschritten werden. Die Bezirksregierung wird weiter gefordert, hier
entsprechende finanzielle und personelle (pädagogische) Ausstattungen zu
gewährleisten. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, dieses entsprechend
bei der Bezirksregierung ersatzweise beim Schulministerium einzufordern und
nachzuhalten.
4. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die
Verwaltung, kurzfristig dem Schulausschuss die sowohl aktuellen als auch die
zu erwartenden Schülerzahlen im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I
aufzuzeigen und im Verhältnis zu den bestehenden Klassenzahlen als auch
räumlichen Situationen innerhalb der Stadt Rheine darzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig