Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 3

2:09:20

 

Herr Krümpel erinnert daran, dass die TaT-Immobiliengesellschaft, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt, zwei Varianten beschlossen habe, und zwar zum einen den Verkauf der gesamten Immobilie und zum anderen die Aushandlung eines Pachtvertrages mit Herrn Prof. Dr. Tschiedel zur kostenneutralen Fortführung des TaT. Die ersten Gespräche mit Herrn Prof. Dr. Tschiedel seien geführt worden. Ob die Fortführung des TaT kostenneutral möglich sei, bleibe abzuwarten. Bis Februar des nächsten Jahres sollten aber die Eckdaten stehen, sodass ggfls. in der Ratssitzung am 16. Februar 2016 der Pachtvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden könne.

 

Herr Hachmann erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, obwohl er nur sehr weich formuliert worden sei. Im Prinzip sollte heute klargestellt werden, dass im städtischen Haushalt für das Jahr 2017 kein Zuschuss an die TaT GmbH enthalten sein werde. Insofern würde er es begrüßen, wenn der Beschlussvorschlag um diesen Hinweis ergänzt würde, weil dieses im Ergebnis bedeuten könnte, dass der Vertrag mit der Servicegesellschaft bis zum 30. Juni 2016 zu kündigen sei.

 

Herr Krümpel meint, dass auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages verzichtet werden könne, denn wenn die Verhandlungen über den Pachtvertrag erfolglos seien, werde die Kündigung des Vertrages bis zum 30. Juni 2016 zum 1. Januar 2017 ohnehin erfolgen, sodass dann über die dortigen Immobilien verfügt werden könne.

 

Herr Ortel begrüßt die von Herrn Hachmann vorgetragene Ergänzung des Beschlussvorschlages, obwohl seine Fraktion auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt hätte. Auch Herr Ortel ist skeptisch, ob die Verhandlungen mit Herrn Prof. Dr. Tschiedel über einen Pachtvertrag mit einer schwarzen Null erfolgreich sein würden. Man solle aber diese Möglichkeit nicht ungenutzt lassen.

 

Auch Herr Brunsch erklärt die Zustimmung der FDP-Fraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, würde aber die von Herrn Hachmann vorgetragene Ergänzung begrüßen. Es bleibe aber immer noch die Frage, warum die Verhandlungen über den Pachtvertrag erst so spät angeboten worden seien, denn dieses hätte auch schon vor 1 ½ Jahren erfolgen können.

 

Herr Krümpel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die GmbH rechtlich selbstständig und mit einem eigenen Geschäftsführer autark sei.

 

Herr Brauer merkt an, dass der Geschäftsführer der TaT GmbH ggfls. den jetzigen Pachtvertrag bis zum 30. Juni 2016 mit der Service GmbH zum 1. Januar 2017 kündigen müsse. Er stellt die Frage, ob der Geschäftsführer bei einem entsprechenden Ratsbeschluss verpflichtet sei, die Kündigung des Vertrages zu vollziehen oder ob hierfür noch ein Aufsichtsratsbeschluss erforderlich sei.

 

Herr Krümpel antwortet, falls die Verhandlungen über den Pachtvertrag für eine kostenneutrale Weiterführung des TaT nicht positiv abgeschlossen werden könnten, ein Ratsbeschluss herbeizuführen sei, wonach der Geschäftsführer angewiesen werde, in der Gesellschafterversammlung den jetzigen Pachtvertrag zu kündigen. Die Kündigung müsse bis spätestens zum 30. Juni 2016 erfolgen.

 

Herr Roscher stellt klar, dass es dieser Kündigung nicht bedürfe, wenn der Pachtvertrag über die kostenneutrale Weiterführung zustande komme. Allerdings müsse der Rat sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Weiterführung der Service GmbH die Stadt Grundstückseigentümerin bleibe. Dieses werde nicht zum Nulltarif zu haben sein, sodass für die städtische Nutzung der Räumlichkeiten andere Bedingungen gelten würden als bisher. Da die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Tschiedel gewillt seien, einen solchen Pachtvertrag abzuschließen, stehe er der Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt positiv gegenüber.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH (TaT GmbH) die Verwaltung, die Verwertungsmöglichkeiten bzw. kostenneutrale Weiterführung der Liegenschaft des Transferzentrums für angepasste Technologien zu prüfen.

Der Rat der Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Weiterführung ab dem Haushaltsjahr 2017 keine Zuschüsse seitens der Stadt Rheine an die TaT GmbH gezahlt werden. Sollte die neue vertragliche Vereinbarung nicht zustande kommen, ist der Vertrag mit der TaT Service GmbH bis zum 30. Juni 2016 zum 01. Januar 2017 zu kündigen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen