Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Dr. Lüttmann informiert darüber, dass sich die Situation bezüglich der Zuweisungszahlen für Flüchtlinge täglich ändern würde. Vor vier Wochen hätte die Stadt Rheine noch davon ausgehen können, ca. 50 Flüchtlinge je Woche zugewiesen zu bekommen. Inzwischen müssten aber 97 Flüchtlinge wöchentlich aufgenommen werden. Mit diesen hohen Zuweisungen stoße die Verwaltung mehr als nur an ihre Grenzen. Mit der Euregio-Sporthalle werde inzwischen die dritte Sporthalle für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. An der Herrichtung der vierten Sporthalle werde derzeit gearbeitet. Die Verwaltung nutze zurzeit alle Möglichkeiten, um die zugewiesenen Flüchtlinge unterbringen zu können. Die Zuweisungen seien in dieser Höhe nicht akzeptabel. Er gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Kommunen im Kreis Steinfurt mehr als nur ihre 100 %-Aufnahmequote erfüllen würden. Dagegen lägen die Aufnahmequoten in Großstädten wie Köln und Düsseldorf nur bei ca. 60 %. Auch in den Kommunen des Münsterlandes bestünden Immobilienprobleme, denn sonst würden keine Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen herangezogen. Um hier eine Gerechtigkeit herzustellen, sei das Land jetzt gefordert.

 

Herr Gausmann merkt ergänzend an, dass die Stadt Köln noch 5.600 und die Stadt Düsseldorf noch 2.500 Flüchtlinge aufnehmen müssten, um die 100 % zu erreichen. Die Kommunen im Münsterland hätten bisher 2.500 Flüchtlinge mehr als die 100 %-Quote aufgenommen. Dieses Ungleichgewicht könne nicht weiter hingenommen werden.

Die Stadt Rheine müsse in dieser Woche 97 Flüchtlinge aufnehmen. Wenn man auch nur mit durchschnittlich 70 Flüchtlingen pro Woche rechne, würden Ende des Jahres in Rheine 4.500 zusätzliche Flüchtlinge wohnen. Die hierfür erforderlichen Arbeiten seien mit dem derzeitigen Personalstand nicht mehr zu stemmen. Die Fachbereichsleiter der Verwaltung würden sich morgen zusammensetzen, um nach einer verwaltungsinternen Lösung zu suchen, damit die Fachstelle Migration mit in der Gesamtverwaltung vorhandenem Personal kurzfristig so ausgestattet werde, damit die Flüchtlinge überhaupt noch menschenwürdig untergebracht werden könnten.

 

Auch Frau Karasch erinnert daran, dass Rheine, bevor die Notunterkunft eingerichtet worden sei, wöchentlich 40 Flüchtlinge hätte zugewiesen bekommen. Diese Zahlen hätten sich inzwischen mehr als nur verdoppelt, sodass die Stadt auch zeitlich nicht in der Lage sei, bei dieser Entwicklung Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen; selbst dann nicht, wenn alle Sporthallen in Rheine für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt würden. Die Sporthallen seien Notlösungen, auch weil die Unterbringung der Flüchtlinge in den Sporthallen zu teuer sei. Für diese Sammelunterkünfte benötige man Reinigungskräfte, einen Sicherheitsdienst sowie Betreuungspersonal vor Ort. Die Kosten hierfür würden den Kommunen nicht erstattet. Fest stehe, dass die derzeitige Entwicklung, wenn sie sich im Jahre 2016 fortsetze, in Rheine nicht bewältigt werden könne.

 

Herr Dr. Vennekötter erläutert auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage, wie die Stadt Rheine zurzeit aufgestellt ist, um allen Flüchtlingen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten. Zurzeit seien 795 Flüchtlinge in städtischen Einrichtungen untergebracht. Zusätzlich würden in der Notunterkunft durch die Bezirksregierung 525 Plätze vorgehalten, die auf die Quote der Stadt Rheine angerechnet würden. Wenn jetzt auch noch in der Theodor-Blank-Kaserne eine Notunterkunft entstehe, würden die dort unterzubringenden Flüchtlinge auch der städtischen Quote zugerechnet. Jedoch werde die Nutzung dieser Immobilie noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung gehe derzeit von 50 bis 90 Zuweisungen pro Woche aus. Insofern sei es nicht möglich, die Flüchtlinge nach dem seinerzeit beschlossenen dezentralen Unterbringungskonzept zu versorgen. Daher müsse auch in Rheine ein Mix zwischen Turnhallen und Wohncontainern oder angemietetem bzw. angekauftem Wohnraum, wenn dieser auf dem freien Markt noch zur Verfügung stehe, akzeptiert werden. Auch bestehe noch die Möglichkeit des Neu- und Umbaus von Wohnungen durch private Investoren sowie durch die Stadt, z. B. in Holzrahmenbauweise.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen insgesamt 7 Mio. € im Haushaltsplan 2016 veranschlagt seien. Bei der derzeitigen Zuweisungsquote würden diese Mittel nicht ausreichen. Derzeit versuche die Verwaltung, neben Turnhallen auch noch geeignete Lagerhallen zu rekrutieren, die aber mit Heizungsanlagen ausgestattet werden müssten. Auch bei der Suche nach geeigneten Standorten für drei weitere mobile Wohnanlagen gebe es aus planungsrechtlicher Sicht Probleme. Die Verwaltung habe inzwischen auch mit Kirchengemeinden über Grundstücke verhandelt, um hierauf Unterbringungsmöglichkeiten in Holzrahmenbauweise zu erstellen. Leider gebe es nur für ein Grundstück der insgesamt fünf infrage kommenden Grundstücke eine positive Entscheidung der Kirchengemeinde in Mesum. Die Verwaltung werde aber diesbezüglich nochmals nachverhandeln.

 

Frau Karasch ergänzt, dass die Verwaltung derzeit mit Hochdruck daran arbeite, tagesaktuell Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen. Dabei könnten größere Unterbringungsmöglichkeiten nur als Übergangslösung angesehen werden. Aus diesem Grunde werde die Verwaltung verstärkt mit privaten Investoren in Kontakt treten, um über den geförderten Wohnungsbau Lösungen zu finden. Die Stadt habe dann für die erforderlichen Grundstücke und für das Baurecht zu sorgen.

 

Auch hoffe die Verwaltung auf eine Erleichterung durch die Bereitstellung der Theodor-Blank-Kaserne in Bentlage. Es sei geplant, dort einen zweiten Standort für die Unterbringung von Landesflüchtlingen einzurichten. Dazu habe heute ein Ortstermin mit Vertretern der Bundeswehr, der Bezirksregierung, der BImA und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes auch unter Beteiligung des Bürgermeisters stattgefunden, um die Rahmenbedingungen für die Nutzung der schon jetzt leer stehenden Gebäude auf dem Kasernengelände zu prüfen. Leider würden sich diese leer stehenden Gebäude in der Mitte des Gesamtkomplexes befinden. Da noch Teile der Bundeswehreinrichtung in Betrieb seien und einer besonderen Sicherheitsanforderung unterliegen würden, sei es schwierig, die leer stehenden Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Nichtsdestotrotz seien Lösungsmöglichkeiten erörtert worden, wie z. B. durch eine bauliche Abtrennung und eine eigenständige Erschließung. Die Bezirksregierung werde ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die zuständigen Bundeswehrorganisationen stellen. Leider werde dieses Verfahren auch wieder Zeit in Anspruch nehmen, sodass davon auszugehen sei, dass diese Liegenschaft nicht so zeitnah zur Verfügung stehen werde, wie ursprünglich angedacht.

 

Abschließend stellt Frau Karasch fest, dass, falls die Entwicklung bei den Flüchtlingszuweisungen so weiter gehe, die Unterbringung spätestens im Sommer nicht mehr sichergestellt werden könne.

 

Herr Hachmann führt aus, dass diese Entwicklung bei den Flüchtlingszuströmen vor einem Jahr noch nicht absehbar gewesen sei. Die Flüchtlingszuwanderung sei inzwischen eine Herausforderung für die Gesellschaft. Sie biete aber auch hinsichtlich des demografischen Wandels Chancen. Für ihn sei nicht nur eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge wichtig, sondern auch deren Integration. Er sei davon überzeugt, dass ein Land wie Deutschland diese Herausforderung schaffen werde. In diesem Zusammenhang bedankt er sich bei der Verwaltung für die Leistungsbereitschaft.

Nicht hinnehmbar sei neben dem unsolidarischen Verhalten bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa das Verhalten der Großstädte in Nordrhein-Westfalen, die im Gegensatz zu den Kommunen des Münsterlandes ihre Aufnahmequote bei weitem nicht erfüllen würden. Die Probleme in den Großstädten könnten nicht anders sein als z. B. hier in Rheine. Daher müsse dringend was unternommen werden, damit die Großstädte ihren Verpflichtungen auch nachkommen würden.

 

Auch Herr Ortel bedankt sich bei der Verwaltung für die Intensität und das Herzblut bei der Flüchtlingsunterbringung. Bei allen bisherigen Wortbeiträgen sei deutlich geworden, dass der Slogan der Bundeskanzlerin „Wir schaffen das“ trotz aller guter Ansätze in absehbarer Zeit nicht mehr realistisch sei. Auch er vermisse das solidarische Verhalten anderer europäischer Staaten, aber auch der Großstädte in Nordrhein-Westfalen, was die Aufnahme von Flüchtlingen angehe. Hier müsse dringend dran gearbeitet werden. Auch müsse öffentlich etwas mehr Beweglichkeit bei anderen Behörden eingefordert werden, wie z. B. bei der BImA oder beim Verteidigungsministerium, damit eine zügige Bereitstellung der Theodor-Blank-Kaserne für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen werde. Nur so könnten sich die Kommunen auch der eigentlichen Aufgabe, nämlich die bevorstehende Integration der Flüchtlinge, rechtzeitig zuwenden.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt klar, dass die Verwaltung bei den Gesprächen mit diesen Behörden sehr wohl auf die schwierige Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Rheine aufmerksam mache. Die Bezirksregierung habe ja auch klar zum Ausdruck gebracht, in der Theodor-Blank-Kaserne eine weitere zentrale Unterbringungsmöglichkeit einzurichten, was aus seiner Sicht schon ein positiver Schritt sei.

 

Herr Doerenkamp spricht ebenfalls allen Mitarbeitern der Verwaltung, die sich bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik miteinbringen würden, seinen Dank aus. Nach den bisherigen Wortmeldungen gehe er davon aus, dass der Stadt Rheine nur noch die Sporthallen als Puffer für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stünden. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob es für die Turnhallen eine Prioritätenliste gebe. Wenn dem so sei, sollte dargelegt werden, wie diese zustande gekommen sei, denn er halte die Sporthalle der Kardinal-von-Galen-Schule für weniger geeignet, weil diese von zwei Grundschulen für den Sportunterricht benötigt werde. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob der Sportunterricht an diesen Schulen gänzlich ausfalle oder ob Ersatzmöglichkeiten, z. B. in nahegelegenen Gymnastikräumen, angeboten würden.

 

Herr Dr. Lüttmann antwortet, dass es eine Prioritätenliste für die Sporthallen gebe, eine Offenlegung aber sicher nicht hilfreich sei. Der Rat könne aber davon ausgehen, dass andere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge höhere Priorität hätten, denn die Unterbringung in derart großen Unterkünften sei mit immensen Kosten verbunden.

Die Verwaltung werde auch mit der Schulleitung von in Anspruch genommenen Sporthallen prüfen, ob in unmittelbarer Nähe Alternativmöglichkeiten zum Sporttreiben bestünden.

 

Frau Karasch gibt zu bedenken, dass Deutschland bei der Unterbringung der Flüchtlinge erst am Anfang einer Entwicklung stehe, die die Nutzung der vorhandenen In­fra­struktur in den nächsten Jahren sehr verändern werde. Dabei müsse man sich von liebgewonnenen Gewohnheiten verabschieden und auch Standards aufgeben müssen.

 

Herr Roscher kritisiert ebenfalls die Nichterfüllung der Unterbringungsquote bei den Großstädten in Nordrhein-Westfalen. Er bitte die Verwaltung, die Gründe dafür herauszufinden und transparent zu machen. Bezüglich der weiteren Entwicklung bei den Flüchtlingsströmen merkt er an, dass die Anzahl der Flüchtlinge, die von Österreich nach Deutschland kämen, derzeit rückläufig sei. Insofern hoffe er, dass die dramatischen Zuweisungszahlen der letzten Tage sich in nächster Zeit nicht fortsetzen würden. Auch Herr Roscher zollt den Mitarbeitern der Verwaltung und allen, die im Bereich der Flüchtlingsunterstützung ehrenamtlich tätig seien, seien Respekt und Dank.

 

Herr Cosse zeigt sich erfreut darüber, dass endlich erste Gespräche über die Inanspruchnahme der Theodor-Blank-Kaserne stattgefunden hätten. Kein Verständnis habe er dafür, dass die Erreichbarkeit der freistehenden Gebäude inmitten des Kasernengeländes problematisiert würde.

Darüber hinaus stellt Herr Cosse die Frage, ob das Haus 5 in der Damloup-Kaserne der Stadt tatsächlich für die Unterbringung ihrer Flüchtlinge zur Verfügung gestellt würde. Er vermutet, dass bei Einbruch des Winters dieses Gebäude als Krankenstation für die Landeseinrichtung benötigt werde.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass es sich bei der Theodor-Blank-Kaserne zurzeit immer noch um einen Bundeswehrstandort handele, für den Bundeswehrrichtlinien gelten würden. Danach sei ein gemeinsamer Zugang zu den freistehenden Gebäuden inmitten des Kasernengeländes nicht möglich. Die Stadt habe auf eine Änderung dieser Bestimmungen keinen Einfluss.

 

Frau Karasch ergänzt, dass es für die Bereitstellung des Gebäudes 5 in der Damloup-Kaserne eine mündliche Nutzungsvereinbarung zwischen der BImA und der Stadt Rheine gebe. Das Gebäude 5 komme für die Bezirksregierung als Krankenstation nicht infrage, weil dort zunächst noch eine komplette neue Heizungsanlage eingebaut werden müsse. Auch die sanitären Einrichtungen müssten hergestellt werden, was noch viel Zeit in Anspruch nehmen werde.

Im Übrigen habe die Bezirksregierung in dem Gebäude 4 einige Zimmer hergerichtet und hier eine Krankenstation untergebracht.

 

Auch Herr Reiske spricht der Verwaltung den Dank für ihr Engagement bei der Flüchtlingsunterbringung aus und sagt dabei jegliche Unterstützung zu. Die Flüchtlingssituation sei außergewöhnlich. Sie werde, wie Frau Karasch bestätigt habe, sicherlich zu Einschränkungen führen. Man müsse aber immer wieder bedenken, dass die Welt an den Rändern Europas brenne und die Menschen flüchten würden, um ihr Leben zu retten. Insofern sei er auch ein großer Fan der Kanzlerin für ihre klare Haltung in der Flüchtlingsfrage. Er gibt zu bedenken, dass Deutschland nach dem Krieg bei einer völlig anderen Infrastruktur als heute über 6 Mio. Flüchtlinge aus dem Osten aufgenommen habe. Auch die Deutsche Einheit sei geschafft worden. Insofern sei er sich sicher, dass auch die jetzige große Herausforderung mit den Flüchtlingen gestemmt werden könne.

 

Herr Brunsch schließt sich dem Dank an die Verwaltung an, fordert allerdings mehr Transparenz in der Öffentlichkeit, um die Bürgerinnen und Bürger bei dieser schwierigen Thematik mitzunehmen. Bezüglich des Beschlussvorschlages der Verwaltung stellt er die Frage, ob es eine Ersatzbeschaffung für die mobile Wohnanlage an der Dutumer Straße geben werde. Für die Standorte der drei zusätzlich zu beschaffenden mobilen Wohneinheiten fordert er eine Liste mit infrage kommenden Grundstücken bei der Verwaltung ein.

 

Herr Dr. Lüttmann entgegnet, dass die Verwaltung durch die Bürgerversammlung in Mesum und die morgige Versammlung in der ehemaligen Polizeistation an der Gartenstraße sehr wohl für Transparenz in der Öffentlichkeit sorge. Im Übrigen sei die Stadt Rheine nicht in der Situation, für weitere mobile Wohneinheiten eine Liste mit den dafür infrage kommenden Grundstücken vorzuhalten, denn es gebe kaum verfügbare Grundstücke dafür.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Wohnungen an der Dutumer Straße bezüglich der Nutzbarkeit untersucht worden seien. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlage nicht in Gänze abgängig sei, sodass noch einige Wohnungen mit vertretbarem Investitionsaufwand genutzt werden könnten. Insofern würde es keinen Sinn machen, die Anlage komplett zu ersetzen.

 

Frau Karasch ergänzt, dass die Anlage an der Dutumer Straße derzeit auch gar nicht abgerissen werden könne, weil man für die derzeitigen Bewohner keine Unterbringungsmöglichkeiten habe. Sollte sich der Flüchtlingsstrom im nächsten Jahr entspannen, könne man über eine Ersatzbeschaffung nachdenken.

Im Übrigen existiere in der Verwaltung keine Liste über Grundstücke, auf denen man mobile Wohnanlagen errichten könne, weil es dafür infrage kommende Grundstücke in Rheine nicht mehr gebe. Auch müsse die Stadt Grundstücke finden, auf denen Unterkünfte in Holzrahmenbauweise errichtet werden könnten. Vor den Verhandlungen mit der Kirche über derartige Grundstücke sei die Verwaltung sehr zuversichtlich gewesen; diese Zuversicht habe sich aber zwischenzeitlich zerschlagen. Insofern müsse die Stadt für die Häuser in Holzrahmenbauweise Planungsrecht schaffen.

 

Herr Stefan Gude bittet darum, bei Inanspruchnahme von Sporthallen die Schulen frühzeitig zu informieren, damit auch sie diese Informationen an die Vertretergremien noch vor Umbaubeginn weiterleiten könnten.

 

Für Herrn Dr. Lüttmann ist dieses eine Selbstverständlichkeit, wenn der Verwaltung die dafür erforderliche Zeit auch zur Verfügung stehe. Bei der Euregio Gesamtschule sei dieses möglich gewesen. Bei der Sporthalle der Kardinal-von-Galen-Schule sei gestern die Mitteilung über die Flüchtlingszuweisungen gekommen und heute die Entscheidung getroffen worden, die dortige Sporthalle zur Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch zu nehmen. Eine frühere Information sei in diesem Falle nicht möglich gewesen.

 

Herr Bonk ist irritiert über das Verhandlungsergebnis mit den Kirchengemeinden über mögliche Grundstücke zum Aufstellen von Vierfamilienhäusern in Holzrahmenbauweise. Das Verhalten der Kirchengemeinden sei nur zu akzeptieren, wenn es hierfür gute Gründe gebe.

 

Frau Karasch antwortet, dass nicht nur Grundstücke für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt würden, sondern auch für Kindergärten. Insofern werde die Verwaltung das Gespräch mit den Kirchengemeinden nochmals suchen.

 

Herr Fühner bietet dazu seine Unterstützung an.

 

Auf Frage von Frau Floyd-Wenke, ob die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 der Vorlage überhaupt gefasst werden müssten, wenn die erforderlichen Grundstücke dafür nicht zur Verfügung stünden, antwortet Herr Dr. Lüttmann, dass die Verwaltung alles daransetzen werde, für diese Unterbringungsmöglichkeiten passende Grundstücke zu finden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ortel antwortet Frau Karasch, dass es sich bei den Punkten 3 und 4 des Beschlussvorschlages um Vorratsbeschlüsse handele, weil die Lieferzeiten für mobile Wohnanlagen und Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise sehr lang seien. Die Stadt Rheine habe keine andere Wahl, als für diese Wohneinheiten Grundstücke zu finden. Durch die bereits geschaffenen Erleichterungen im Baurecht seien die Voraussetzungen hierfür auch nicht aussichtslos.


Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt die geplanten Maßnahmen zur Unterbringung der zu erwartenden Flüchtlinge zur Kenntnis.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine legt für die drei bestellten mobilen Wohneinheiten folgende Standorte fest:

        - Dionysiusstraße (40 Personen), vgl. Anlage 1 der Vorlage

        - Emslandstadion (40 Personen), vgl. Anlage 2 der Vorlage

        - Altenrheine, Paschenaustraße am Sportplatz (64 Personen), vgl. Anlage 3

          der Vorlage.

 

3.     Der Rat der Stadt Rheine berechtigt die Verwaltung, weitere drei mobile Wohneinheiten zu beschaffen. Die Standorte werden gesondert beschlossen.

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt fünf Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise im Stadtgebiet zu errichten. Die Grundstücke sollen von Kirchen­gemeinden erworben oder durch Erbbaurechtsverträge gepachtet werden.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig