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Herr Frank Hemelt, Sacharowstraße 3, 48432 Rheine, stellt die Frage, ob es richtig sei, dass beispielsweise die Stadt Duisburg nur rund 59 % der Zuweisungsquote für Flüchtlinge erfülle, aber eine Kostenerstattung über 100 % nach dem fiktiven Betrag des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch das Land NRW erhalte, die Stadt Rheine andererseits aber vorbildlicherweise die Flüchtlingsquote mit 100 % erfülle, aber auch nur 100 % an Unterstützung durch das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalte.