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Herr Krümpel informiert, dass es gegenüber dem eingebrachten Defizit in Höhe von 8.282.000 Euro deutliche Verbesserungen im Ergebnishaushalt gegeben habe. Das derzeitige Defizit belaufe sich auf 3.235.000 Euro. Verbesserungen gab es im Sonderbereich 9 durch die veränderte Regionalisierung in Höhe von 600.000 Euro, durch die 2. Modellrechnung zum GFG mit 829.000 Euro, durch die Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage mit 399.000 Euro, durch Anpassungen in der Bescheidlage bei der Gewerbesteuer mit 1.700.000 Euro, durch Verbesserungen aus den Fachausschussberatungen, hier vor allem durch die höheren Erstattungsleistungen des Landes für die Asylunterbringung in Höhe von 1.470.000 und durch die sonstigen Änderungen der Fachbereichsbudgets von 913.000 €. Bei den Erträgen seien insbesondere Mittel aus dem Kommunalinvestitionspaket eingeplant.

Herr Krümpel teilt mit, dass man im Investitionshaushalt ca. 4.400.000 Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen, zusätzlich zum Entwurf, veranschlagt habe. Die Erhöhung führe dazu, dass im Haushalt, erstmalig seit langem, eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 4.249.000 Euro ausgewiesen werden müsse.

 

Herr Hachmann beantragt, im Fachbereich 4, Produktgruppe 42 Finanzen, Ergebnisplan, Berichtszeile 13, Aufwendungen für Sach– und Dienstleistungen eine Verminderung der Gutachter- und Beratungskosten um 7.000 Euro auf 35.000 Euro im Jahre 2016 ff.

Weiter beantragt er, im Sonderbereich 0, Produktgruppe 02, Ergebnisplan, Berichtszeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Portalrelaunch, die Anbringung eines Sperrvermerks.

 

Herr Roscher macht deutlich, dass es in diesem Jahr viele Faktoren gebe, z. B. im Flüchtlingsbereich, die man heute noch nicht überblicken könne. Erfreulich sei, dass man für die zunehmenden Belastungen zusätzliche Zuwendungen vom Bund und Land bekommen habe, jedoch sei unklar, ob diese ausreichen werden.

Herr Roscher bezieht sich auf den Sperrvermerk und teilt mit, dass er mit diesem Vorgehen nicht zufrieden sei. Man wolle die Verwaltung in vielen Bereichen entlasten. Durch den Portalrelaunch habe der Bürger einen leichteren Zugang zur Verwaltung. Die Abarbeitung von bestimmten Vorgängen in der Verwaltung werde durch den Portalrelaunch einfacher.

 

Frau Floyd-Wenke bezieht sich auf den Antrag von Herrn Hachmann und bittet um eine Begründung.

 

Herr Hachmann begründet, dass die Gutachterkosten pauschal gekürzt werden sollen, weil 35.000 Euro ausreichend seien.

 

Herr Hachmann bezieht sich auf den Portalrelaunch und informiert, dass er sich mit Herrn Doerenkamp das Lastenheft im Detail angesehen habe. Es gebe dort verschiedene Positionen, wie das Logo der Stadt Rheine, das E-Government und den Erwerb von Lizenzprodukten, die man noch einmal diskutieren möchte.

 

Herr Brunsch teilt mit, dass die FDP-Fraktion den Anträgen der CDU-Fraktion zustimmen werde.

 

Herr Wullkotte und Herr Dr. Lüttmann schlagen vor, dass ein gesonderter Projektbeschluss vor der Durchführung des Portalrelaunchs vom Haupt- und Finanzausschuss eingeholt werde. Wenn der Haupt- und Finanzausschuss über die Durchführung gesondert beschließe, sei ein Sperrvermerk im Haushalt entbehrlich.


Beschluss:

 

1.   Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

2.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fachbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

2.1 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende weitere Änderung: Fachbereich 4, Produktgruppe 42 Finanzen, Ergebnisplan, Berichtszeile 13, Aufwendungen für Sach– und Dienstleistungen: Gutachter - und Beratungskosten, Verminderung Auszahlung um 7.000,00 Euro auf 35.000,00 Euro in den Jahren 2016 ff.

 

3.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 3 – Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen – aufgeführten Veränderungen zu.

 

4.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in der Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 4 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

5.   Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der der Vorlage als Anlage 5 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 5 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

6.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2016 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

7.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:          1         Nein-Stimme

                                             15       Ja-Stimmen