Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Ottenhus als neuen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung das Wort.

 

 

Herr Ottenhus weist darauf hin, dass er seine jetzige Tätigkeit in Rheine als herausfordernde Fortsetzung seines bisherigen beruflichen Werdegangs sieht. Bereits sein Betriebswirtschaftsstudium habe er auf die Schwerpunkte Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie Wirtschaftsprüfung ausgerichtet. Nach einer mehrjährigen Prüfungstätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei er noch 12 Jahre in der Rechnungsprüfung der Stadt Münster tätig gewesen.

 

 

Im Weiteren regt Herr Ottenhus an, zukünftig die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nur dann öffentlich abzuhalten, wenn diesbezüglich auch konkrete inhaltliche Beratungsgegenstände vorliegen. Ein solches Verfahren entspricht der üblichen Praxis der anderen Gemeinden und Städte. Dieses Verfahren ist rechtlich auch zulässig (OVG Münster, 07.11.2006, 15 B 2378/06). Nach der Rechtsprechung ist dies durch das Wesen der Rechnungsprüfung gerechtfertigt. Bei der Rechnungsprüfung handelt es sich in erster Linie um eine gemeindeinterne verwaltungstechnische Kontrolle. Es geht speziell um eine Bestandsanalyse und die Feststellung von Handlungsoptionen für eine sachgerechte und wirtschaftlichere Verwaltungsführung, die politische Entscheidungsalternativen vom Tatsächlichen her erst erfassen, nicht aber bereits vorauswählen oder gar festlegen soll. Die örtliche Rechnungsprüfung ist also ein Vorgang, der auf einer analytisch-sachlichen Ebene verbleibt. Bei einer verfrühten öffentlichen Diskussion werden möglicherweise Handlungsoptionen nicht ausreichend gewürdigt.

 

 

Der Ausschuss nimmt diese Ausführung zur Kenntnis und wird hierüber in der nächsten Sitzung ein Meinungsbild abgeben.