Herr Niehues fragt, ob die am Köpi aufgebauten Werbetafeln auf öffentlichem oder auf privatem Grundstück errichtet worden seien. Diese Tafeln seien aus städtebaulicher Sicht nicht zu akzeptieren und könnten zudem gefährliche Situationen im Straßenverkehr provozieren, weil sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ablenken könnten. Er bittet die Verwaltung, zu klären, wer hier verantwortlich sei. Ggf. sei zu überlegen, die Zustimmung zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes zur Realisierung des Köpi-Umbaues von der Entfernung dieser Werbetafeln abhängig zu machen.

 

Herr Winkelhaus verweist auf weitere Werbeanlagen dieser Art an anderen Stellen im Stadtgebiet.

 

Herr Thüring bittet die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit diese Tafeln überhaupt zulässig seien.

 

Herr Schröer kündigt die Fertigung einer Vorlage seitens der Verwaltung an.