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Herr Frank Hemelt, Sacharowstraße 3, 48432 Rheine, fragt an, ob von Frau Dr. Kordfelder bei der obersten Dienstbehörde nach § 3 Landesbeamtengesetz NRW die Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nach § 42 a Beamtenrechtsrahmengesetz angezeigt wurde.

 

Ferner stellt er die Ergänzungsfrage, wann die Anzeige von Frau Dr. Kordfelder nach § 42 a BRRG erfolgt sei.

 

In diesem Zusammenhang fragt er, weshalb keine Untersagung seitens der obersten Dienstbehörde nach § 42 a BRRG erfolgt sei.