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Herr Frank Hemelt, Sacharowstraße 3, 48432 Rheine, bittet um Auskunft,

wieso die Verwaltung dem Bauausschuss für die Sitzung am kommenden Donnerstag die Abwägung der zahlreichen Eingaben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Osnabrück, dessen Ausformulierung entsprechend einer öffentlichen Erklärung in der Münsterländischen Volkszeitung vom 14.11.2015 vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt Kuhlmann, bis zum 30.04.2015 Beigeordneter der Stadt Rheine, der in seiner früheren Funktion entsprechend der Niederschrift zur Vorlage 326/14 vom 28.08.2014 gegenüber der Öffentlichkeit zum Themenkreis Bannewiese erklärt habe, dass die vorgeschlagenen Investitionen auch so umgesetzt werden sollten, da sie, zum einen eng mit dem Kanalbaumaßnahmenprogramm der Technischen Betriebe Rheine getaktet seien und zum anderen der Stadt Rheine die Möglichkeit geben, hierfür Beiträge zu erheben und dies aus stadtplanerischer Perspektive vor allem Schritte seien, die durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne bereits vorbereitet wurden, vorschlage.

 

Ferner stellt er die Ergänzungsfrage, ob seitens der Stadt Rheine, unter Hinweis auf die Vorlage 326/14 vom 28.08.2014 und dessen Niederschrift, die Auffassung geteilt werde, dass durchaus ein Widerspruch zur öffentlichen Erklärung von Herrn Kuhlmann in der Münsterländischen Volkszeitung vom 14.11.2015 bestehe, dass er mit dem Verfahren selbst nicht persönlich befasst gewesen sei.

 

Weiter bittet er um Auskunft, wieso die Stadt Rheine nicht Herrn Kuhlmann, der sich öffentlich über die Medien, trotz der zwischenzeitlich bekannten Verwaltungsvorlage vom 28.08.2014, als Mediator und Rechtsanwalt angeboten habe, obwohl das nach § 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte untersagt sei, in einer Angelegenheit tätig zu werden, wenn er bereits zuvor in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen war, in diesem Fall als Rechtsanwalt bzw. in Abgrenzung zum Technischen Beigeordneten, im Verfahren die Eingaben nicht zurückgewiesen habe. Herr Hemelt fragt an, ob diese fehlende Zurückweisung mit der Folge der Anerkennung und Abwägung der in Rede stehenden zahlreichen Eingaben dieser Rechtsanwaltskanzlei, unter Federführung des ehemaligen Beigeordneten Jan Kuhlmann, andererseits zu einem maßgeblichen Form- und Verfahrensfehler im Verfahren um die Herstellung der Bannewiese seitens der Stadt Rheine mit entsprechenden Rechtsfolgen führen könnte.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden. In dem Antwortschreiben werde es einen ergänzenden Hinweis dazu geben, dass das Einwohnerfragerecht auch rechtsmissbräuchlich verwendet werden könne. Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, sich vorzubehalten, Herrn Hemelt dann auch möglicherweise von der Einwohnerfragestunde auszuschließen.