Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Dr. Lüttmann erläutert die Vorlage mit dem Organigramm und macht deutlich, dass der Beschlussfassung des Rates nur die Verlagerung der Ausländerbehörde aus dem Bereich der Beigeordneten I in den Bereich des Beigeordneten II unterliege. Dieser Schnitt solle mit Wirkung vom 01.03.2016 im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Beigeordnetenstelle II durch Herrn Gausmann erfolgen. Alle darüber hinausgehenden Veränderungen unterlägen der Organisationshoheit des Bürgermeisters, die er dem Rat aber hiermit zur Kenntnis geben wolle.

Ob die vorgeschlagenen Veränderungen auch Auswirkungen auf die politischen Gremien hätten, müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden und unterliege allein der Beschlussfassung des Rates.

 

Auf Frage von Frau Floyd-Wenke, ob der Personalrat in dieser Angelegenheit beteiligt worden sei, antwortet Herr Dr. Lüttmann, dass sowohl der Personalrat als auch die betroffenen Mitarbeiter über die geplanten Veränderungen im Vorfeld informiert worden seien. Die Veränderungen im Geschäftskreis der Beigeordneten sowie die aufgrund seiner Organisationshoheit vorgenommenen Veränderungen seien aber seitens des Personalrates nicht zustimmungspflichtig.

 

Herr Hachmann äußert sich kritisch über die kurzfristige Freischaltung der Verwaltungsvorlage im Ratsinformationssystem. Die CDU-Fraktion hätte gern ein bisschen mehr Zeit gehabt, um sich mit den Auswirkungen der Änderungsvorschläge etwas intensiver auseinandersetzen zu können. Er begrüßt aber seitens seiner Fraktion die Zusammenlegung der Aufgaben in der Fachstelle Migration und Integration vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingszunahme. Die CDU-Fraktion begrüße ferner, dass der Bürgermeister selbst Ressort- und Dezernatsverantwortung übernehmen wolle.

 

Auch Herr Roscher bemängelt die Kurzfristigkeit, mit der die Vorlage den Ratsmitgliedern zugegangen sei. Er stellt klar, dass die SPD-Fraktion durch die in der Vorlage vorgesehenen Veränderungen in der Verwaltungsstruktur nicht automatisch den sich daraus ergebenden möglichen Änderungen in der Ausschussstruktur und der Zuständigkeitsordnung zustimmen werde. Grundsätzlich begrüße seine Fraktion aber die Vorlage zur Optimierung gerade im Bereich der Migration und Integration. Die Umorganisation betreffe aber eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Veränderungsprozess ebenso wie der Personalrat zu beteiligen sei. Gemäß § 72 des Personalvertretungsgesetzes sei bei derartigen Umstrukturierungen sogar die Mitbestimmung des Personalrates vorgeschrieben. Ein solcher Beteiligungsprozess führe häufig auch zu anderen Sichtweisen, sodass diese gesetzliche Möglichkeit unbedingt genutzt werden sollte, selbst wenn die Ansichten des Personalrates bei einem anderslautenden Beschluss des Rates für den Geschäftskreis der Beigeordneten bzw. bei den Entscheidungen des Bürgermeisters im Rahmen seiner Organisationshoheit selbst nach Einschaltung der Einigungsstelle nicht durchsetzen könnten.

 

Die SPD-Fraktion habe aber auch noch verschiedene Fragen zu dem der Vorlage beigefügten Organigramm. Danach solle eine Fachbereichsleiterstelle eingespart werden, bei gleichzeitiger Einrichtung des Bürgermeisterbüros und der Fachstelle Migration und Integration, die nach dem Organigramm oberhalb der Fachbereichsleiterstellen angesiedelt seien. Insofern stelle sich die Frage, ob die Leiterstellen dieser beiden neuen Einrichtungen höher besoldet würden als die Stelle eines Fachbereichsleiters. Auch wäre es interessant zu wissen, ob der Leiter der Pressestelle gleichzeitig auch Leiter des Bürgermeisterbüros werde. Wenn dem nicht so sein sollte, stelle sich die Frage, ob die Pressestelle nicht mehr unmittelbar dem Bürgermeister, sondern dem Leiter des Bürgermeisterbüros unterstellt werde. Man könne nach dem Organigramm sogar den Eindruck gewinnen, dass das Büro des Bürgermeisters mit den vielfältigen Aufgabenbereichen ein eigener Fachbereich sein könnte. Insofern stellt Herr Roscher die Frage, ob der Leiter des Bürgermeisterbüros auch gleichzeitig Mitglied des Erweiterten Verwaltungsvorstandes sein werde. Im Übrigen wäre es seitens der SPD-Fraktion auch durchaus denkbar, die Stadtbibliothek nicht im Bereich „Bildung“ unterhalb des Verwaltungsvorstandes II, sondern dem Bereich Kultur unterhalb des Bürgermeisters zuzuordnen. Auch hätte seine Fraktion gerne Informationen darüber, wie das strategische Management unterhalb des Verwaltungsvorstandes II zu sehen sei; welche Funktionen und welche Rechte damit verbunden seien. Die Fachstelle Migration und Integration sehe die Verwaltung als Schwerpunkt der heutigen Ratsentscheidung an. Sie werde seitens der SPD-Fraktion auch grundsätzlich begrüßt. Allerdings kämen dadurch aber auch zusätzliche Aufgaben auf den Sozialausschuss zu.

 

Abschließend stellt Herr Roscher fest, dass der Rat Verantwortung und Entscheidungskompetenzen bei dem Geschäftskreis der Beigeordneten und deren Stellenbesetzung trage. Auch gebe es eine Mitwirkung des Rates bei der Besetzung von Fachbereichsleiterstellen. Insofern möchte er wissen, ob auch eine Mitwirkung des Rates bei der Besetzung der Leiterstellen für das Büro des Bürgermeisters und der Fachstelle Migration und Integration gegeben sei.

 

Wenn also die gesetzmäßig vorgeschriebene Einbindung des Personalrates noch nicht erfolgt sei und die offenstehenden Fragen heute nicht beantwortet werden könnten, schlage die SPD-Fraktion die Vertagung der Entscheidung zu diesem Tages­ord­nungs­punkt vor.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt klar, dass der Personalrat in dieser Angelegenheit informiert worden sei. Die Umstrukturierung der Verwaltung sei auch heute Thema bei dem Vierteljahresgespräch mit dem Personalrat gewesen. Der Personalrat habe die Ratsvorlage auch mitgezeichnet. Fakt sei, dass die Änderung der Verwaltungsstruktur nicht mitbestimmungspflichtig sei, denn es handele sich hierbei nicht um Personalentscheidungen im eigentlichen Sinne.

 

Ferner erklärt Herr Dr. Lüttmann, dass es durchaus denkbar wäre, z. B. die Stadtbibliothek mit in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters zu nehmen. Er habe sich allerdings anders entschieden, weil er selbst mit dem jetzt vorgesehenen Aufgabenzuschnitt mehr als nur ausgelastet sei. Und die Entscheidung über seinen Aufgabenbereich treffe schließlich nur er im Rahmen seiner Organisationshoheit. Insofern bittet er den Rat, diese Entscheidung zu akzeptieren.

 

Sicherlich habe die Umstrukturierung der Verwaltung auch Auswirkungen auf die Ausschüsse, zumindest im Bereich der Entscheidungszuteilung in der Zuständigkeitsordnung. Daher werde die Verwaltung dem Rat demnächst einen Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung unterbreiten. Ob sich auch die Ausschussstruktur ändern werde, unterliege allein der Entscheidung des Rates.

 

Herr Roscher erklärt, dass die SPD-Fraktion heute den Beschluss mittragen könne, wenn der Personalrat sich nicht beschwere, dass sein Mitbestimmungsrecht in dieser Angelegenheit ausgehebelt worden sei.

 

Herr Grimberg antwortet, dass der heutige Ratsbeschluss nicht der Mitbestimmung des Personalrates bedürfe. Mitbestimmungspflichtig seien künftige Entscheidungen, die sich aus dem heutigen Umstrukturierungsbeschluss ergeben würden. Dazu werde der Personalrat selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beteiligt.

 

Herr Reiske merkt an, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich heute der Stimme enthalten werde, weil nicht genügend Zeit bestanden habe, um sich mit der Vorlage intensiv auseinanderzusetzen. Seine Fraktion begrüße die Einrichtung der Fachstelle Migration und Integration, in der auch das sog. Ausländeramt einbezogen werde. Herr Reiske begrüßt auch die Streichung einer Fachbereichsleiterstelle und die Übernahme erheblicher Aufgabenbereiche des Fachbereiches 1 durch den Bürgermeister. Das vorgelegte Organigramm sei ein erster Schritt im Entwicklungsprozess. So wäre seine Fraktion sehr daran interessiert, dass der Kulturbereich auf Dauer auf der Grundlage eines Kulturentwicklungsplanes verwaltungsextern geführt würde.

Ferner würden die GRÜNEN die Neueinrichtung einer Stadtplanerstelle im Dezernentenrang für erforderlich halten. Da dieses im Organigramm nicht abgebildet sei, bestehe ein weiterer Grund für die Stimmenthaltung.

 

Auf Hinweis von Herrn Wilp machen Herr Dr. Lüttmann und Herr Grimberg noch einmal deutlich, dass der Aufgabenbereich, den sich der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit vorbehalte, nicht der Entscheidung des Rates bei der Verteilung der dann noch verbleibenden Aufgaben auf die Beigeordneten unterliege.

 

Auf Frage von Frau Floyd-Wenke erwidert Herr Dr. Lüttmann, dass die Fachstelle Migration und Integration zum Aufgabenbereich des Sozialausschusses zähle und die Verwaltung dieses bei der Anpassung der Zuständigkeitsordnung entsprechend berücksichtigen werde.

 

Herr Cosse erklärt, dass er sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten werde, weil für ihn noch zu viele Fragen offen seien.

 

Bei der sich anschließenden kontroversen Diskussion über die Mitbestimmungspflicht des Personalrates in dieser Angelegenheit, an der sich die Ratsmitglieder Ortel, Roscher und Hachmann beteiligen, macht Herr Brauer deutlich, dass nach § 72 Abs. 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes das Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Arbeitsorganisationsmaßnahmen sehr wohl bestehe. Mit der Vorlage des Organigramms greife der Bürgermeister eindeutig in die Arbeitsorganisation der Stadtverwaltung ein. Durch die Einrichtung des Bürgermeisterbüros und der Fachstelle Migration und Integration würden sich Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Stadtverwaltung ergeben, sodass nach seiner Meinung eindeutig ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bestehe.

 

Herr Dr. Lüttmann entgegnet, dass die Verwaltung eine andere Rechtsauffassung vertrete und schlägt deshalb vor, einen entsprechenden Vorbehaltsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung werde dann die rechtliche Situation nochmals prüfen und ggf. das erforderliche Mitbestimmungsverfahren mit dem Personalrat nachholen.

 

Herr Grimberg weist noch einmal ergänzend darauf hin, dass es sich bei der anstehenden Entscheidung um eine Organisations- und nicht um eine Personalentscheidung handele. Diese Organisationsentscheidung würden aber Personalentscheidungen in einem zweiten Schritt folgen. Die heute zu treffende Organisationsentscheidung des Bürgermeisters bzw. des Rates unterliege nach Auffassung der Verwaltung nicht der Mitbestimmung durch den Personalrat. Die sich daraus ergebenden Personalentscheidungen aber sehr wohl. Unabhängig davon sei der Personalrat, wenn auch kurzfristig, über die Umstrukturierung der Verwaltung informiert worden. Dabei seien seitens des Personalrates keine weitergehenden Beteiligungsansprüche gestellt worden. Insofern könne der Rat heute den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen, damit die Verwaltung im weiteren Verfahren zum Verwaltungsaufbau den Personalrat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beteiligen könne.

 

Auf Antrag von Herrn Roscher unterbricht Herr Dr. Lüttmann um 19:40 Uhr die Ratssitzung für fraktionsinterne Beratungen.

 

Nach kurzer interfraktioneller Verständigung eröffnet Herr Dr. Lüttmann um 19:55 Uhr die Ratssitzung erneut und stellt fest, dass in dieser Angelegenheit kein Einvernehmen zu erzielen sei.

Damit alle Fraktionen der Verwaltungsumstrukturierung zustimmen können, unterbreitet er den nachstehend aufgeführten Beschluss als neuen Beschlussvorschlag und sagt zu, falls die erneute Prüfung der Beteiligungsrechte des Personalrates zu einem anderen Ergebnis führen werde, die Verwaltung die Zustimmung des Personalrates nachholen werde.


Beschluss:

 

1.   Die Ratsmitglieder beschließen die folgende Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten:

      Die Produktgruppe 35 „Regelungen des Aufenthalts von Ausländern“ geht von Verwaltungsvorstand I (Beigeordnete Frau Karasch) nach Verwaltungsvorstand II (Beigeordneter [ab 01.03.2016] Herr Gausmann).

2.   Die Ratsmitglieder nehmen den neuen Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters wie folgt zur Kenntnis:

Neben dem Fachbereich 7 „Interner Service“ verbleiben im „Bürgermeisterbüro“ das Pressereferat und die Stabsstelle Bürgerengagement.

Zusätzlich kommen die Bereiche Theater, Konzerte, Kulturförderung, Kloster, Stadthalle, Städtische Museen, Stadtarchiv und Sportförderung hinzu.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig